Voraussetzung für eine Entnahme, also den Abschuss eines Wolfes oder eines Bären, ist unter anderem, dass es sich um Weideschutzgebiete handelt. Das sind jene Almgebiete, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht möglich sind. Diese Weideschutzgebiete sollen künftig ausgewiesen werden. Dazu müssen allerdings alle Almgebiete in Tirol überprüft und begutachtet werden. Eine Herkulesaufgabe, die dauern wird, erklärte die schwarz-grüne Landesregierung schon im Vorfeld. Im neuen Gesetz wurde auch das öffentliche Interesse an der Bewirtschaftung der Almen gesetzlich verankert.

Fachkuratorium empfiehlt Maßnahmen
Im Gesetz ist auch die Einrichtung eines unabhängigen, weisungsfreien Fachkuratoriums vorgesehen, das das Verhalten von großen Beutegreifern laufend beurteilt und Maßnahmen bis hin zur Entnahme empfiehlt – mehr dazu in Wolf & Bär: Land will Gesetze ändern. Dieses Gremium soll aus vier Expertinnen und Experten aus den Bereichen Tierwohl, Agrarwirtschaft und Naturschutz. Die Namen der Mitglieder werden zu deren Schutz nicht veröffentlicht, erklärte die Landesregierung.

Geisler: Wir reizen Spielräume aus
Landeshauptmann Stellvertreter Josef Geisler (ÖVP) sieht Tirol mit den Gesetzesänderungen in einer Vorreiterrolle. „Wir reizen alle Spielräume aus, die uns der EU-Rechtsrahmen auf Landesebene bietet. Wir wollen insbesondere jenen Almen eine Perspektive bieten, auf denen Herdenschutz nicht umsetzbar ist“. Geisler spricht sich erneut für eine Anpassung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene aus.