Person zieht Spritze auf
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Politik

Platter will Regeln für dritte Impfung

Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) hat am Dienstag mehr Klarheit in Sachen Corona-Auffrischungsimpfung gefordert. Es müsse vom Bund Rahmenbedingungen geben, wann eine Auffrischung und damit der dritte Stich notwendig sei.

Platter sagte am Rande eines Pressegesprächs am Dienstag in Innsbruck, dass es Klarheit rund um eine dritte Corona-Impfung brauche. „Wir haben in Schwaz im März geimpft und jetzt fragt man sich, wann ist der dritte Stich notwendig.“

"Ich fordere deshalb eine rasche Entscheidung auf Bundesebene, damit sich die Bundesländer und auch die Gemeinden auf allfällige Impfaktionen für den dritten Stich vorbereiten können“, führte er weiter aus. Platter ist derzeit auch Vorsitzender der Landeshauptleute-Konferenz.

Verweis auf Deutschland

Platter verwies in dem Zusammenhang auf das Vorgehen Deutschlands. Dort will man im September mit der dritten Impfung als Auffrischung starten. Damit sollen besonders vulnerable Gruppen wie Seniorinnen und Senioren vor dem Herbst und Winter geschützt werden, erklärte Deutschlands Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). In Israel können sich alle Menschen ab 60 zum dritten Mal gegen das Coronavirus impfen lassen, wenn ihre zweite Impfung mindestens fünf Monate zurückliegt.

Ministerium: Impfstoff bestellt

Im Gesundheitsministerium sah man sich für die dritte Teilimpfung gerüstet. „Die dafür nötigen Impfstoffe sind bereits bestellt und entsprechende Vorbereitungen werden getroffen. Der exakte Zeitpunkt für den Start der dritten Teilimpfung sollte jedoch erst festgelegt werden, wenn ausreichend wissenschaftliche Grundlagen vorliegen und die Europäische Zulassungsbehörde EMA ihre entsprechende Empfehlung abgibt“, hieß es in einem Statement gegenüber der APA.

Wie bereits seit einiger Zeit in den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) vorgesehen, könnten Hochrisikopatientien bereits jetzt in bestimmten Fällen nach Gesprächen mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen eine dritte Impfdosis verabreicht werden, wenn nach abgeschlossenem Impfzyklus keine ausreichende Immunantwort vorliegt.