„Die Planungsunterlagen sind mangelhaft und veraltet. Es gibt hier schwere Verfahrensfehler“, sagt Marianne Götsch, Gewässerschutzexpertin beim WWF Österreich. "Dort, wo die Druckrohrleitung des Kraftwerks entlangführen soll, werden aktuell bereits Lawinenschutzgalerien gebaut. Das ist so, als würde man einen Parkplatz an einer Stelle genehmigen, auf der gerade ein Haus errichtet wird.“
Gemeinde steht hinter Kraftwerk
Der jetzige Plan ist aus Sicht des WWF nicht durchführbar. Die Kraftwerksbetreiber müssten erhelbliche Änderungen vornehmen. Das führe zu einer wesentlichen Verschlechterung des ökologischen Zustands.
Franz Hopfgartner, der Bürgermeister von Hopfgarten im Defereggental, widerspricht und hält am Gemeindekraftwerk fest: „Aus Sicht der Kraftwerksgesellschaft ist es so, dass das Projekt wasserrechtlich genehmigt wurde“, sagt er. Der Bau der Lawinengalerie habe mit der Kraftwerksleitung nichts zu tun, erklärt er. Am Bau der Druckrohrleitung könne der Bau nicht scheitern, so der Bürgermeister, der für die drei betroffenen Gemeinden, Hopfgarten, St. Veit und St. Jakob spricht.
Mehrere Murenabgänge
Der WWF hat Beschwerde eingelegt, das Landesverwaltungsgericht muss nun entscheiden. Von Seiten des Landes heißt es, dass es sich um ein laufendes Verfahren handle, das noch nicht rechtskräftig sei. Man verweist allerdings auf mehrere Murenabgänge auf die Defreggen Landesstraße. „Die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Landesstraße werden aller Voraussicht eine Trassenänderung der Druckrohrleitung des Kraftwerkes zur Folge haben“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme.