Schwarzach Gemeindekraftwerk
Marianne Götsch
Marianne Götsch
Umwelt

WWF legt Beschwerde gegen Kraftwerk ein

Der World Wildlife Fund (WWF) sieht beim Bau des geplanten Gemeindekraftwerk Defereggental an der Schwarzach schwere Verfahrensfehler und hat Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingelegt. Das Kraftkwerk hat vor Kurzem die wasserrechtliche Bewilligung des Landes erhalten.

„Die Planungsunterlagen sind mangelhaft und veraltet. Es gibt hier schwere Verfahrensfehler“, sagt Marianne Götsch, Gewässerschutzexpertin beim WWF Österreich. "Dort, wo die Druckrohrleitung des Kraftwerks entlangführen soll, werden aktuell bereits Lawinenschutzgalerien gebaut. Das ist so, als würde man einen Parkplatz an einer Stelle genehmigen, auf der gerade ein Haus errichtet wird.“

Lawinengalerie Moosgraben
Marianne Götsch
Eine Lawinengalerie wird bereits gebaut

Gemeinde steht hinter Kraftwerk

Der jetzige Plan ist aus Sicht des WWF nicht durchführbar. Die Kraftwerksbetreiber müssten erhelbliche Änderungen vornehmen. Das führe zu einer wesentlichen Verschlechterung des ökologischen Zustands.

Franz Hopfgartner, der Bürgermeister von Hopfgarten im Defereggental, widerspricht und hält am Gemeindekraftwerk fest: „Aus Sicht der Kraftwerksgesellschaft ist es so, dass das Projekt wasserrechtlich genehmigt wurde“, sagt er. Der Bau der Lawinengalerie habe mit der Kraftwerksleitung nichts zu tun, erklärt er. Am Bau der Druckrohrleitung könne der Bau nicht scheitern, so der Bürgermeister, der für die drei betroffenen Gemeinden, Hopfgarten, St. Veit und St. Jakob spricht.

Mehrere Murenabgänge

Der WWF hat Beschwerde eingelegt, das Landesverwaltungsgericht muss nun entscheiden. Von Seiten des Landes heißt es, dass es sich um ein laufendes Verfahren handle, das noch nicht rechtskräftig sei. Man verweist allerdings auf mehrere Murenabgänge auf die Defreggen Landesstraße. „Die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Landesstraße werden aller Voraussicht eine Trassenänderung der Druckrohrleitung des Kraftwerkes zur Folge haben“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme.