Die Tat hatte sich im gemeinsamen Haus der jungen Familie ereignet, die Mutter war zum Tatzeitpunkt in der Arbeit, der Vater beaufsichtigte die beiden Kinder. Der Angeklagte gab an, seine beiden Mädchen nach dem gemeinsamen Frühstück mit einem Kopfpolster erstickt und erwürgt zu haben. Diese Angaben wurden vom Gerichtsmediziner bestätigt. Nach dem Tod der Mädchen habe der Vater drei Suizidversuche überlebt – mehr dazu in Tote Kinder: Vater gesteht Tat. Als Motiv gab der Mann in den Ermittlungen Überforderung an.
Der 29-jährige Vater der beiden Kleinkinder bekannte sich am Dienstag am Landesgericht Innsbruck des zweifachen Mordes schuldig. Nach dem geplanten – aber letztlich gescheiterten – Suizid habe er seine Frau nicht überfordert zurücklassen wollen. Die Tat habe er minutiös geplant, so der psychiatrische Sachverständige, der von einem Mord aus Liebe sprach. Der Angeklagte habe unter einem echten Burn-out gelitten.
Hilfe im Krisenfall
Berichte über (mögliche) Suizide und Suizidversuche können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Hilfe im Krisenfall erhalten Sie gratis von der Telefonseelsorge unter der Nummer 142, der Psychiatrischen Soforthilfe (Tel. 01-313-30), vom Notfallpsychologischen Dienst (Tel. 0699-18855400) oder der Hotline des Zentrums für Ehe- und Familienfragen (Tel. 0512-580871).
Verwandte sollten Kinder noch sehen
Dieser Zustand extremer psychischer Erschöpfung und Ermüdung habe letztlich zu Suizidgedanken geführt. Seine beiden Töchter im Alter von neun Monaten und zweieinhalb Jahren sollten mit ihm sterben, weil er seine Frau nicht mit einer Doppelbelastung zurücklassen wollte, zitierte der Staatsanwalt im Eingangsplädoyer den Angeklagten. Er habe Zeit mit den Kindern im Himmel verbringen und dort ohne Druck und ohne Belastung mit ihnen spielen wollen.
Der 29-Jährige habe den 28. Dezember bewusst als den Tag auserkoren, an dem alle drei sterben sollten. Über die Weihnachtsfeiertage hätten Verwandte noch die Gelegenheit gehabt, die beiden Mädchen zu sehen. Eine Tat aus Affekt könne deshalb ausgeschlossen werden, so der Staatsanwalt.
Angeklagter laut Gutachten zurechnungsfähig
Der zweifache Vater sei zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen, attestierte der psychiatrische Gutachter. Allerdings habe ein massiver Überforderungszustand vorgelegen, betonte die Verteidigung im Anfangsplädoyer. Bemerkenswert und für ihn ein besonderer Milderungsgrund sei nicht nur die Tatsache, dass der 29-Jährige bis zum Tatzeitpunkt unbescholten war, sondern auch die Einvernahmen der Zeugen und Bekannten, im Zuge derer kein böses Wort gegen den Angeklagten gefallen sei.
Er wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Als strafmildernd führte die Richterin an, dass der Angeklagte sofort umfassend geständig und unbescholten war.