Flüchtlingskind Halim
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Chronik

Halims Abschiebung vorerst ausgesetzt

Der 13-jährige Halim aus Lienz und sein Großvater sind am Mittwochabend überraschend freigelassen worden und werden vorerst nicht nach Tschetschenien abgeschoben. Man prüfe derzeit „neue Umstände“, informierte das Innenministerium am Donnerstag.

Wie ein Verwandter des Buben bestätigte, seien Halim und sein Großvater derzeit bei einem Bruder des Großvaters in Wien untergebracht. Sie wurden am Mittwochabend überraschend aus dem Anhaltezentrum in der Wiener Zinnergasse entlassen.

Der 13-jährige Tschetschene war am Dienstag gemeinsam mit seinem Großvater aus Lienz abgeholt und in die Bundeshauptstadt verbracht worden. Donnerstagfrüh sollten die beiden zurück nach Tschetschenien gebracht werden. Nun will der junge Flüchtling zusammen mit seinem Großvater nach Osttirol zurückkehren, er sei schon auf dem Weg, hieß es.

Innenministerium spricht von „neuen Umständen“

Auch aus dem Innenministerium gibt es inzwischen eine offizielle Bestätigung. Man verweist auf einen Einzelfall und darauf, dass sich neue Umstände ergeben hätten, die nun geprüft werden sollen.

„Generell kann man sagen, dass die Situation der betroffenen Personen unmittelbar vor jeder Außerlandesbringung immer auf sich verändernde Umstände überprüft wird. Sollten hier dann geänderte Umstände vorliegen, kann es natürlich sein, dass Sachverhalte neu oder anders beurteilt werden“, erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Patrick Maierhofer.

Onkel will Buben adoptieren

Wie der ORF Tirol bereits am Dienstag berichtete, wollte Halims Onkel, der einen positiven Asylbescheid hat, das Kind adoptieren, um zumindest seine Abschiebung zu verhindern. Der Antrag auf das Obsorgeverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Er wurde aber – laut Ö1-Informationen – erst spät, am Dienstag, also knapp vor der geplanten Abschiebung eingebracht. Da es ein, offensichtlich auch für die Behörde, dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, sichtbar gutes Verhältnis zum Onkel gibt, greife nun der Paragraf 8 der europäischen Menschenrechtskonvention. Darin ist das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens festgehalten.

Sollte das Bezirksgericht Lienz dem Obsorgeantrag des Onkels zustimmen, könnte Halim in Österreich bleiben. Halims Onkel hat ein Bleiberecht, er gelte dann mit seinem Neffen als Familie. Der Onkel wird im November seine Metallbau-Lehre in Osttirol abschließen, er sei bereit, sich um Halim, dessen Eltern im Tschetschenien-Krieg ermordet wurden, als der Bub zwei Jahre alt war, zu kümmern.

Gestoppt wurde auch die Abschiebung des Großvaters von Halim, der bisher die Obsorge hatte, aber mittlerweile einen negativen Asylbescheid zugestellt bekam. Ob die Entscheidung des Bezirksgerichts auch Auswirkungen auf den Großvater hat, also auch der Großvater ein Recht auf Familienleben in Österreich hat, ist offen.