Bevor es ans Kofferpacken geht, sollten die Urlaubspläne noch einmal sorgfältig kontrolliert und mögliche neue Einschränkungen oder Einreisemaßnahmen überprüft werden, empfiehlt die Arbeiterkammer. Besonders wichtig ist es, nachzuschauen wie das Urlaubsland erreicht werden kann und welche Einreiseregelungen wie Tests oder Einreiseformulare dafür notwendig sind. Infos dazu bietet die Homepage des Außenministeriums.
Um Schrecken bei der Heimkehr zu verhindern, empfiehlt die Arbeiterkammer auch, die Wiedereinreiseregelungen aus dem jeweiligen Urlaubsland nach Österreich zu prüfen. Dabei warnt die AK, dass sich diese Regelungen während des Urlaubes auch wieder verschärfen können.
Stornogrund Pandemie?
Wie die Arbeiterkammer berichtete, hätten viele Reisende in den vergangenen Monaten miterlebt, dass eine Pandemie oder Epidemie als Grund für Stornierungen oder Reiseabbrüche oftmals nicht gültig ist. Wer auch die Risiken durch Covid-19-Einschränkungen mitversichert haben will, sollte sich genau über mögliche Versicherungen und ihre Leistungen informieren. Viele Reiseunternehmen und Versicherungen würden mittlerweile umfassende Pakete anbieten, so die Arbeiterkammer.
Beratung
Die AK Konsumentenschützer helfen und beraten unter 0800/ 22 55 22 – 18 oder per Mail an konsument@ak-tirol.com.
Schwieriger Rücktritt bei Individualreisen
Für Individualreisende brachte die Pandemie oft kostspielige Probleme. Die österreichischen Reisebeschränkungen führten da nicht automatisch zu einer kostenlosen Stornierungsmöglichkeit. Allfällige Ansprüche müssen mitunter im Ausland durchgesetzt werden, warnt die Arbeiterkammer. Für voraus bezahlte Gelder bestehe keine Insolvenzabsicherung.
Bei individuell gebuchten Flügen empfiehlt die Arbeiterkammer darauf zu achten, dass alle Anschlussflüge in einem einheitlichen Beförderungsvertrag zusammengefasst sind. Nur dann bestehe bei Flugstörungen ein Recht zur kostenlosen Umbuchung oder auf Erstattung gegenüber der Airline.
Rücktritt bei Pauschalreisen einfacher
Wer im Falle des Falles möglichst einfach von einer Reise zurücktreten möchte, sollte auf Pauschalurlaube setzen. Dabei müssen Reisende kostenlos Ersatzleistungen erhalten oder vom gesamten Vertrag zurücktreten können, sollte es bei einzelnen Teilen der Reise zu Stornierungen kommen. Für Pauschalreisende gibt es bei Problemen einen einzigen Ansprechpartner, den Reiseveranstalter. Alle Probleme mit Flug, Hotel oder anderen gebuchten Leistungen fallen in seine Zuständigkeit und damit in dessen Risiko. Reiseveranstalter sind auch zu einer Insolvenzabsicherung verpflichtet, so die Arbeiterkammer.