Zudem sind maximal zwei Begleitpersonen bei einer geplanten, ambulanten oder stationären Aufnahme unterstützungsbedürftiger Patienten sowie eine Begleitperson bei Geburten erlaubt. Ausnahmen und damit eine längere Besuchszeit und maximal zwei Besucher pro Tag gibt es für Palliativ- und Intensivpatienten, demenziell Erkrankte, gehörlose oder blinde Patienten, Minderjährige, bei einem akuten Krankheitsgeschehen wie einem Schlaganfall und für Bezugspersonen nach der Geburt.
Für den Zutritt zu den Gebäuden der Innsbrucker Klinik gilt die „3-G-Regel“. Ein Lichtbildausweis muss zur Verifizierung des QR-Codes mitgeführt werden. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Außerdem werden auf dem Klinik-Areal ab dem 1. Juli keine Antigentests mehr angeboten. Über Monate gab es ein generelles Besuchsverbot an der Innsbrucker Klinik.