An und für sich gilt das Wochenendfahrverbot für den Schwerverkehr immer erst ab Samstag 15.00 Uhr. In der Ferienzeit dürfen aber Schwer-Lkws mit über 7,5 Tonnen höchst zulässigem Gewicht schon ab 7.00 Uhr nicht mehr über die Brenner- oder Inntalautobahn fahren, wenn ihr Ziel in Italien, Deutschland oder einem Land dahinter liegt. Auch einige weitere Hauptverbindungen sind von den Verboten betroffen, allerdings erst ab 8.00 Uhr morgens: Nämlich die Loferer Straße, die Seefelder Straße, die Achenseestraße und die Fernpassstraße zwischen Nassereith und Biberwier.
Zahlreiche Ausnahmen von der Regel
Die vom Verkehrsministerium erlassene Regelung kennt aber auch zahlreiche Ausnahmen, etwa für Viehtransporte oder für Fahrzeuge zur unaufschiebbaren Versorgung von Tankstellen oder Gastronomiebetrieben. Auch im Kombi-Verkehr dürfen Fahrzeuge bis zum nächsten Verlade- oder Entladebahnhof fahren, vorausgesetzt sie führen einen entsprechenden Nachweis mit.