Schild vor dem Landesgericht und der Staatsanwaltschaft Innsbruck
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Gericht

Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs

Ein 28-jähriger Oberländer ist am Montag wegen sexuellen Missbrauchs und pornografischer Darstellung von Minderjährigen sowie wegen gefährlicher Drohung am Landesgericht Innsbruck zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 28-jährige Oberländer soll letztes Jahr mehrmals versucht haben, minderjährige Buben sexuell zu missbrauchen, in einigen Fällen sei es auch tatsächlich zum Missbrauch gekommen. Bei seiner Aussage schilderte der 28-Jährige, wie er mit einem Neunjährigen im Bett gelegen ist und ihn geküsst und berührt hat.

Sein Verteidiger argumentierte vor Gericht, dass der Mann pädophil sei und nun erkannt habe, dass er eine Krankheit hat. Diese Krankheit habe er zudem im Darknet genährt, so der Verteidiger. Von dort soll der 28-Jährige über 14.000 kinderpornografische Darstellungen heruntergeladen, gespeichert und teilweise weitergegeben haben. Außerdem hat er sich über Chats pornografische Bilder von Minderjährigen schicken lassen.

Elfjährigem mit dem Umbringen gedroht

Aus diesen Chats, die vor Gericht teilweise verlesen wurden, ging auch eine gefährliche Drohung hervor. Einem ElfJährigen hat der Angeklagte mit dem Umbringen gedroht.

Das Schöffengericht sprach den Mann am Montag schuldig, er wurde nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt. Hinzu kommen sieben Monate aus einer Vorstrafe. Eine einschlägige Vorverurteilung des 28-Jährigen wurde von der Richterin als erschwerend beurteilt. Der Angeklagte sei rasch rückfällig geworden.