Zwei Wölfe
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Politik

Anti-Wolf-Schreiben sorgt für Unmut

Seit zwei Jahren wird spätestens zu Beginn des Almsommers das Thema Wolf kontrovers diskutiert. Jetzt sorgt auch ein Anti-Wolf-Schreiben des Tiroler Gemeindeverbands zusammen mit der Landwirtschaftskammer für Unmut vor allem bei den Grünen. Der Verband lasse sich für eine einseitige Kampagne missbrauchen.

„Wolf gefährdet Almwirtschaft. Gemeinden fordern Land Tirol zum Handeln auf“ – so ist der Titel einer Petition, die kürzlich an die Tiroler Gemeindestuben ergangen ist. Darin werden behördlich festgelegte Gebiete gefordert, in denen ein verhaltensauffälliger und schadenstiftender Wolf "entnommen“ werden könne. Eine Anpassung des Jagd- und Naturschutzgesetzes sei damit natürlich ebenfalls von Nöten, heißt es.

Jicha: „Das ist EU-rechtswidrig und abzulehnen“

Die grüne Landtagsvizepräsidentin Stephanie Jicha bezeichnet die Aussendung als sehr bedenklich: „Dass das Land das Naturschutzgesetz und das Jagdgesetz ändern sollte und damit jeden schadenstiftenden und verhaltensauffälligen Wolf abschießen kann, ist klar EU-rechtswidrig und abzulehnen.“ Zudem lasse sich der überparteiliche Gemeindeverband für eine einseitige Kampagne gegen den Wolf missbrauchen.

Das Thema Wolf sei mittlerweile überparteilich, kontert Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf. „Wenn sich Bürgermeister, Gemeinderäte und der Gemeindeverband da zu einem Thema artikulieren, das die Menschen beunruhigt – weil es gibt nicht nur Wolfsliebhaber in Tirol – dann ist das keine Parteinahme. Sondern schlicht und einfach eine Auseinandersetzung mit einer Herausforderung.“

Man müsse aus diesem Schwarz-Weiß-Denken heraus und massiv in den Herdenschutz und in gezielte Weideführung investieren, fordert Jicha.

Geisler: „Herdenschutz im Hochgebirge nicht umsetzbar“

Der zuständige Agrarlandesrat Josef Geisler (ÖVP) steht hinter der Petition. Er lotet derzeit landesrechtliche Möglichkeiten aus, um den Wolfbestand „zu regulieren“. Herdenschutz sei im Hochgebirge weder finanziell noch organisatorisch umsetzbar, so der Landesrat und Bauernbundobmann. „Wir wollen die Menschen ja nicht in die Illegalität treiben, sondern die rechtliche Möglichkeit einer Bestandsregulierung bekommen.“

Doch über alle dem steht das Gesetz: Wölfe sind durch nationale und internationale Gesetze streng geschützt. Eine Bejagung ist aufgrund der FFH-Richtlinie der EU gesetzlich verboten.