Negativer Coronavirus Antigen Schnelltest in Hand mit Einweghandschuh
APA/dpa/Sebastian Gollnow
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Coronavirus

Neue Rahmenbedingungen für Antigentests

Die Tiroler Landesregierung hat am Dienstag Anpassungen für die Antigenschnelltests bei niedergelassenen Ärzten und Teststraßen beschlossen. Der Betrieb von Teststraßen soll stärker auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt werden.

Für die Tirolerinnen und Tiroler ändert sich derzeit nichts: Sie können sich nach wie vor in den Teststraßen oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie in Apotheken mit Antigenschnelltests testen lassen. Das Land hat jetzt aber die Verrechnungen dafür zum Teil angepasst.

Verrechnung direkt über die Sozialversicherung

Gleichzeitig wurde auf Bundesebene eine Abrechnungsmöglichkeit über die Sozialversicherung vom Nationalrat beschlossen. Sie tritt ab 1. Juli in Kraft. Für Teststandorte in Ordinationen mit Hausapotheke erfolgte die Verrechnung bereits direkt mit den Sozialversicherungsträgern. Sie gilt jetzt auch für alle anderen Ordinationen ohne Hausapotheke. Eine Verrechnung mit dem Land Tirol ist dann nicht mehr möglich. Ab 1. Juli 2021 erfolgt zudem die Einstellung der Belieferung von Testkits des Bundes durch das Land Tirol. Diese sind ab diesem Zeitpunkt eigenständig zu beschaffen.

Weniger Kosten pro Test

Der Abrechnungs-Betrag wurde von 25 auf 20 Euro pro durchgeführtem Test reduziert. Diese Reduktion erfolgte nach Angaben des Landes Tirol im Sinne der Anpassung an die Kostensätze der Sozialversicherung. Für WahlärztInnen bleibt die bisherige Abrechnungsmöglichkeit aufrecht, wobei ab 1. Juli 2021 ebenfalls die erwähnte Reduktion von 25 auf 20 Euro erfolgt.

Qualität der Testeinrichtungen wird strenger geprüft

Zur Sicherung der korrekten Einhaltung der Vorgaben in Teststraßen außerhalb von Ordinationen hat die Landesregierung mit Mitte Mai bereits ein umfassendes Qualitätsmanagement eingerichtet. Es sieht stichprobenartige behördliche Kontrollen sowie anlassbezogene Kontrollen und mit der E-Mail-Adresse antigenteststationen@tirol.gv.at eine zentrale Anlaufstelle für Auffälligkeiten und direkte Beschwerden von der Bevölkerung vor. Im Zuge dieser Qualitätssicherung kam es bereits auch zu Sanktionen bei Feststellung eines Fehlverhaltens sowie zur Auflösung der Zusammenarbeit mit einem Testanbieter, teilte das Land am Dienstag in einer Aussendung mit.

Testangebote werden flexibler

Die derzeit eingerichteten öffentlichen Screeningstraßen bleiben vorerst weiterhin bestehen, um den Testbedarf innerhalb der Bevölkerung abzudecken. „Das breite Testangebot wurde von den Tirolerinnen und Tirolern bis dato gut angenommen und hat sich in den vergangenen Monaten als treffsicher erwiesen. In den kommenden Wochen und Monaten können wir – je nach Infektionslage, rechtlichen Vorgaben und Test-Notwendigkeiten – ein flexibles Angebot bereitstellen“, erklärte Gesundheitslandesrätin Annette Leja (ÖVP).