BTV Bank für Tirol und Vorarlberg
Hermann Hammer
Hermann Hammer
Wirtschaft

BTV offenbar um Millionen betrogen

Ein Wiener Geschäftsmann steht im Verdacht, die Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV) mit Sitz in Innsbruck um mehrere Millionen Euro betrogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Personen.

Der Hauptverdächtige soll mittels Scheinfirmen und anscheinend ahnungslosen Strohleuten in Österreich und Deutschland die Bank dazu gebracht haben, ab 2019 Geschäfte zu finanzieren, die es scheinbar nie gab, berichtete das „Profil“. Ein Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigte dies gegenüber der APA.

Verträge mit Zahnlaboren offenbar gefälscht

Laut dem Sprecher wird bereits seit Herbst 2020 gegen sechs Beschuldigte ermittelt. Nähere Angaben wollte er zu dem Fall nicht machen. Laut „Profil“ handelt es sich bei dem Hauptbeschuldigten um einen ausgebildeten Zahntechniker. Dieser soll zur Geschäftsanbahnung im Jahr 2018 der Bank Verträge mit angeblichen Geschäftsbeziehungen zu Dentallaboren in Österreich und Deutschland vorgelegt haben, die Fräsen zur Herstellung von Zahnimplantaten benötigen würden.

Laut Ermittlungen soll der Beschuldigte diese Verträge allerdings selbst angefertigt haben. Er gab vor, die Fräsmaschinen zu bestellen, um sie dann an Zahnlabore und Zahntechniker zu vermieten. Die Finanzierung sollte die BTV bzw. ihre Leasingsparte übernehmen.

Großteil des Geldes verschwunden

Der Bank fiel laut dem „Profil“-Bericht monatelang nicht auf, dass diese Dentallabore entweder gar nicht existierten oder die Namen realer Anbieter missbraucht worden waren. Bis die BTV drauf kam, dass sie betrogen wurde, war der Großteil des Geldes verschwunden. Innerhalb von elf Leasingverträgen soll die Bank rund 6,4 Millionen Euro überwiesen haben. Die Ermittlungen laufen laut „Profil“ in Richtung Betrug und Geldwäsche.

BTV bestätigt Vorfall, nicht aber Schadenssumme

Seitens der BTV bestätigt man gegenüber ORF Tirol den Vorfall. Dieser sei bereits im Vorjahr risikomäßig verarbeitet worden, heißt es.
Die Abwicklung des Geschäfts sei bankseitig gut gemacht worden, es handelte sich aber um professionellen Betrug. Dieses Restkisiko bestehe bei Bankgeschäften immer, heißt es in dem Statement. Die Schadenssumme sei zudem nicht in kolportierte Höhe gelegen.