Hauptquartier von Wirecard in Deutschland
AFP/Christof Stache
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Gericht

Wirecard: Hoffnung für geschädigte Anleger

Das Landesgericht Innsbruck hat die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Ansprüche von geschädigten Anlegern gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun bestätigt und das Verfahren an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien überwiesen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Im Zuge des Wirecard-Skandals haben auch in Österreich viele Anleger ihr Geld verloren. Das Unternehmen soll jahrelang Bilanzen gefälscht haben, Investoren und Banken wurden um mehrere Milliarden Euro geprellt. Mehrere Geschädigte haben ihre Klagen auf Schadenersatz in Tirol eingebracht, weil der ehemalige Wirecard-Chef Markus Braun seit mehreren Jahren eine Villa in Kitzbühel besitzt – mehr dazu in Tiroler Anleger klagt Ex-Wirecard-Chef. Zumindest bis ins Frühjahr 2021 war Braun, der seit Sommer 2020 in Augsburg-Gablingen in U-Haft sitzt, in Kitzbühel auch noch mit Hauptwohnsitz gemeldet. Mittlerweile ist das nicht mehr der Fall.

Frage nach dem Lebensmittelpunkt

Am Landesgericht Innsbruck wird nun bei mehreren Zivilverfahren die örtliche Zuständigkeit geklärt, das erste diesbezügliche Verfahren fand vor rund zwei Wochen statt. Damals war Braun auch aus dem Gefängnis zugeschaltet. Die Klägerseite argumentierte, dass Braun Häuser in Kitzbühel und Wien besitzt, seine Familie in Wien wohnt und Braun vor seiner Verhaftung jede Woche mehrere Tage in Wien verbracht habe, weshalb das Verfahren auch in Österreich abgewickelt werden müsse.

Verfahren an LG Wien überwiesen

Brauns Anwälte wendeten ein, dass Brauns wirtschaftlicher und beruflicher Lebensmittelpunkt in München gewesen sei, weshalb Deutschland für die Verfahren zuständig wäre. Das Landesgericht Innsbruck betonte in einem Beschluss nun die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte in dieser Sache und überwies das Verfahren an das Landesgericht Wien. In Innsbruck sei man deshalb nicht zuständig, weil Braun sein Anwesen in Kitzbühel nur sporadisch genutzt habe. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Markus Braun und Schriftzug Wirecard
APA/dpa/Peter Kneffel
Das Innsbrucker Landesgericht sieht eine österreichische Zuständigkeit für Klagen gegen den früheren Wirecard-Chef Markus Braun

Beschluss nicht rechtskräftig

Rechtsanwalt Roman Taudes, der einen Kläger vertritt, sprach von einem ersten Etappensieg für die Geschädigten. Ein Verfahren in Österreich könne deutlich schneller abgewickelt werden, die Geschädigten könnten so rascher ihre Ansprüche durchsetzen, so Taudes. In Deutschland hingegen würden mit großer Wahrscheinlichkeit sämtliche Ansprüche in einem Kapitalanleger-Musterverfahren verhandelt, das sich über viele Jahre ziehen kann. Braun-Anwalt Markus Kellner kündigte an, voraussichtlich Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Innsbrucker Landesgerichts zu erheben.