Das Höchstgericht in Rom befand, dass Durnwalder während seiner Amtszeit den ihm zur Verfügung stehenden Sonderfonds für private Zwecke verwendet habe. Aus dem Fonds beglich der damalige Südtiroler Landeshauptmann etwa Trinkgelder für Musikkapellen, Kaffee für Besucher oder ähnliche Ausgaben für Repräsentation. Er habe sich niemals persönlich bereichert, so Durnwalder. Die Anklage warf ihm dagegen vor, dass er auch Geld für private Zwecke entnommen habe. Auch wenn diese Ausgaben später korrekt verrechnet wurden, entschied das Kassationsgericht, dass es so nicht hätte ablaufen dürfen. Die Verurteilung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft ist damit rechtskräftig.
Das Verfahren gegen Durnwalder hatte sich über Jahre hingezogen und hatte sich durch alle Instanzen gezogen. Ins Rollen gekommen war die Causa erst nach dem Abgang Durnwalders als Südtiroler Landeshauptmann – mehr dazu in Südtirol: Durnwalder schuldig gesprochen.

Gemeinnützige Tätigkeit statt Haftstrafe
Die Anrufung des Menschenrechts-Gerichtshofs in Straßburg hat keinerlei aufschiebende Wirkung. Eine Bewährungsstrafe ist außerdem bei einem Strafmaß von mehr als zwei Jahren Haft in Italien nicht möglich. Trotzdem wird der Südtiroler Alt-Landeshauptmann nicht ins Gefängnis müssen. Statt dessen wird er eine mehrmonatige, gemeinnützige Tätigkeit ableisten müssen. Wie Durnwalder gegenüber dem ORF erklärte, sei das kein Problem für ihn. Was ihn störe, sei, dass er sich völlig unschuldig fühle, weil er nichts anderes getan habe als Vorgänger oder Amtskollegen.