Visualisierung des Bauprojekts Campagne Reichenau
Land Tirol
Land Tirol
Politik

Viele Schritte gegen die Wohnungsnot

Um die steigenden Preise für das Wohnen zu bremsen, hat die Landesregierung am Mittwoch in ihrer Klausur ein Maßnahmenpaket beschlossen. Es sieht zahlreiche Regelungen für Wohnbauförderung, Raumordnung und Grundverkehr vor. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Leerstand.

Der erste Schwerpunkt des Maßnahmenpakets betrifft die Wohnbauförderung. Die Regierungsvorlage sieht hier Ergänzungen vor, deren Schwerpunkt den Leerstand im Visier hat. Neben der Möglichkeit zur Leerstandserhebung für Gemeinden ist auch vorgesehen, rechtliche Grundlagen für eine Leerstandsabgabe zu entwickeln. Um leerstehende Wohnungen leichter zu mobilisieren, wird die Installation einer zentralen Vermittlung zur Entlastung der Eigentümer angedacht. Das Land will außerdem Spekulation im geförderten Wohnbau verhindern.

Neue Förderungsmöglichkeiten im Wohnbau

Für die Wohnbauförderung gibt es auch neue Richtlinien. Für den Erwerb von Eigentum kommt eine „Subjektförderung light“, bei Mieten soll Studentenwohnmöglichkeiten den Markt entlasten. Bei Wohnbauförderungsdarlehen wird der Annuitätenzuschuss auf 15 Jahre verteilt und verdichtete Bauweise mehr gefördert. Die förderbare Nutzfläche wird erhöht, damit soll dem Trend zu Home-Office gerecht werden. Die Wohnbeihilfe wird erhöht, der Baurechtszins reduziert – damit soll verhindert werden, dass Mieter geförderter Wohnungen im Lauf der Jahre immer mehr zahlen. Wegen der durch die Covid-Krise gestiegenen Baukosten wird die Wohnbauförderung flexibilisiert.

Gegen Zersiedelung und Baulandhortung

Zweiter Schwerpunkt der Regierungsvorlage ist die Raumordnung. So soll zum Beispiel ein partielles Freizeitwohnsitzverbot dort greifen, wo der Bedarf an Dauerwohnraum groß ist. Bei Umwidmungsanträgen sollen die Eigentumsverhältnisse der Widmungswerber geprüft werden, Wälder neben Siedlungen sollen nicht ungeprüft dem Wohnbau zum Opfer fallen, für landwirtschaftliche Vorsorgeflächen muss eine Bestandsaufnahme der Umgebung erfolgen.

Als dritten Bereich sieht der Antrag Maßnahmen im Grundverkehr vor, darunter etwa die Zwangsversteigerung illegaler Freizeitwohnsitze oder verschärfte Ausbildungsanforderungen an Neo-Bauern.

Auch Gemeinden sollen Gründe kaufen können

Vorgesehen ist eine Aufwertung von Landeskultur- und Bodenfonds, die im Interessentenmodell dann mitberücksichtigt werden, damit auch Gemeinden zu Grundstücken kommen können, ergänzte Landeshauptmann Günther Platter im Interview. Im Bodenfonds wird die Gemeinde im Interessentenmodell den Bauern gleichgestellt. „Wir haben eine Gleichstellung gemacht, was die Interessentenstellung betrifft, einerseits die Bauernschaft, andererseits der Bodenfonds. Und über den Bodenfonds, wo das Land Tirol im Interessentenmodel auftreten kann, können wir den Gemeinden zu Hilfe stehen, dass die Gemeinden auch Gründe kaufen können, während sie früher dazu keine Möglichkeit hatten“, so der Landeshauptmann.

Mögliches Mittel des Bauverbots

„Wenn ein Raumordnungskonzept fortgeschrieben wird, dann wird es eine Verpflichtung geben, zu prüfen, ob man nicht gewidmete Flächen aktivieren muss“, so Platter weiter. „Hier hat man dann die Möglichkeit, dass ein Bauverbot erlassen wird, dieses wird die Raumordnungsabteilung bei der Fortschreibung der Raumordnungskonzepte genau prüfen, erst dann wird es eine Genehmigung geben.“