Das Gesundheitspersonal in Italien und damit auch in Südtirol steht nun vor der Wahl, sich impfen zu lassen oder Aufgaben ohne direkten Kontakt mit Patienten oder Kundinnen zu übernehmen. Gibt es diese Ausweichmöglichkeit nicht, können die Verweigerer solange vom Dienst suspendiert werden, bis die nationale Impfkampagne abgeschlossen ist. Das bedeutet Zwangsurlaub ohne Gehalt bis Jahresende.
Nach dem Senat hat nun auch die Abgeordnetenkammer des italienischen Parlaments für das umstrittene Gesetz gestimmt. Damit tritt die Verordnung nun in Kraft.

Kaum Ausnahmen
Regionen und autonome Provinzen müssen den lokalen Gesundheitsbehörden nicht geimpftes Personal melden. Innerhalb von fünf Tagen müsse laut der Verordnung genau dargelegt werden, warum jemand noch nicht geimpft wurde, erklärte Evelyn Januth vom Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB): „Der Sanitätsbetrieb hat bereits damit begonnen, Bedienstete, die noch nicht geimpft sind, zu kontaktieren. Wer derzeit etwa durch Mutterschaft oder längere Krankheit nicht arbeitet oder gesundheitliche Gründe vorweisen kann, ist von der Impfung ausgenommen.“
Sollten die Betroffenen innerhalb von fünf Tagen nicht nachweisen, warum sie noch nicht geimpft wurden, werden sie erneut schriftlich kontaktiert. Daraufhin haben sie noch einmal drei Tage Zeit, einen Impftermin zu vereinbaren. Sollte jemand auch dieser letzten Aufforderung nicht nachkommen, werde die Suspendierung in Gang gesetzt, schilderte Januth.

Seit Wochen laufen bei den Gewerkschaften die Telefone heiß. Viele Bedienstete im Gesundheitswesen wollten damit dem angekündigten Impfzwang entgegenwirken, doch der erhoffte Erfolg blieb aus. Durch die neue Verordnung stehen die Gewerkschaften jetzt mit dem Rücken zur Wand und können nur noch über die Folgen einer Suspendierung aufklären, so Januth.
Suspendierung mit Folgen
Wie viele Impfverweigerer letztlich von den Sanktionen betroffen sind, könne noch nicht eruiert werden. Diesen stehe aber eine Suspendierung bis Ende der nationalen Impfkampagne mit sämtlichen Folgen bevor: „Mit einer Suspendierung verliere ich für diesen Zeitraum den Pensionsanspruch, ich muss also länger arbeiten. Zudem hat man keinen Anspruch auf Urlaub oder eine Gehaltsvorrückung“, warnte die Gewerkschafterin.

Sanitätsbetrieb fordert zur Impfung auf
An die 3.000 Briefe hat der Sanitätsbetrieb Südtirol bereits an nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versendet, mit der Aufforderung der Corona-Schutzimpfung nachzukommen. In diesem Schreiben können die Adressatinnen und Adressaten ihre Gründe für die Verweigerung angeben und an das Personalbüro zurücksenden.
„2.000 Menschen haben bereits geantwortet. Wir gehen davon aus, dass in der Zwischenzeit sehr viele einen Impftermin vereinbart haben oder begründen können, warum sie sich noch nicht geimpft haben“, sagte Südtirols Landesrat Thomas Widmann (SVP). In den nächsten Tagen sollen alle Antworten analysiert werden, um zu sehen wie viele Personen der Impfung noch nachkommen wollen. „Ich bleibe optimistisch. Ich denke, es werden nur sehr wenige sein, die die Impfung tatsächlich verweigern,“ hoffte der Landesrat.