Grenzübergang am Brenner
ORF
ORF
Chronik

Fahrt über Grenze mit Auflagen und Hürden

Am Mittwoch ist die generelle Quarantänepflicht für die Einreise aus Nachbarländern wie Deutschland und Italien gefallen. Für Fahrten nach Südtirol oder Bayern und wieder zurück ist dennoch eine Reihe von Regeln zu beachten. Grundsätzlich gilt die „3-G-Regel“.

Das Problem bei Fahrten über die Grenzen hinweg ist, dass es keine einheitlichen Regeln gibt. Jeder Staat hat seine eigenen CoV-Einreiseregeln. Diese wurden zuletzt zwar deutlich gelockert. So ist bereits in der Vorwoche die Quarantänepflicht in Deutschland bei der Ausreise aus Österreich und damit auch aus Tirol praktisch gefallen. Italien hat seine Regeln am Wochenende gelockert, sodass Fahrten nach Südtirol und auch weiter in den Süden auch ohne entsprechende Ausnahmegründe möglich sind.

Voraussetzung für die Einreise nach Österreich, aber auch für die an Tirol angrenzenden Staaten ist, dass man negativ getestet, vom Coronavirus genesen oder geimpft ist. Was als Test- oder Impfnachweis vorgelegt werden muss, das kann aber wieder von Staat zu Staat unterschiedlich sein.

„3-G-Prinzip“ und Registrierung für Einreise nach Österreich

Wer aus Bayern oder Südtirol kommend nach Österreich einreist, muss seit Mittwoch nicht mehr in Quarantäne, auch wenn die Person nicht unter die in den vergangenen Monaten geltenden Ausnahmen fällt. Wie das Land Tirol am Donnerstag nochmals betonte, muss bei der Einreise aber entweder ein Impfnachweis, der Nachweis einer überstandenen CoV-Infektion oder ein negativer Test vorgelegt werden. Bei PCR-Tests darf die Probennahme nicht länger als 72 Stunden alt sein, bei Antigen-Tests nicht länger als 48 Stunden. Kinder bis zehn Jahre sind von dieser Testpflicht ausgenommen.

Die wichtigsten Punkte

Das Gesundheitsministerium hat die wichtigsten Punkte zu den Einreisebestimmungen zusammengefasst. Die aktuelle Verordnung im Detail gibt es hier.

Zusätzlich zu diesen Voraussetzungen ist eine Onlineregistrierung notwendig. Dort ist anzugeben, in welchen Ländern sich jemand in den zehn Tagen vor der Einreise aufgehalten hat. Dazu kommen Kontaktdaten bzw. Adressen. Das Registrierungsformular ist ausgedruckt oder elektronisch mitzuführen. Bei Kontrollen an der Grenze können österreichische Behörden über einen QR-Code die Angaben schnell überprüfen. Ohne vorherige Registrierung muss an der Grenze erst ein Papierformular ausgefüllt werden. Das kann zu entsprechenden Wartezeiten führen, heißt es.

Grenzkontrolle am Brenner
zeitungsfoto.at
Bei der Einreise über den Brenner muss trotz Lockerungen weiter mit Kontrollen gerechnet werden

Die Regeln gelten für viele europäische Länder, so für alle Staaten, die an Tirol grenzen. Die österreichischen Einreisebestimmungen sind dabei nicht auf ausländische Gäste beschränkt, die nach Österreich kommen, sondern betreffen auch Einheimische, wenn sie nach einer Fahrt ins Ausland nach Österreich zurückkehren. Für die Einreise aus Staaten, für die Österreich noch ein erhöhtes Infektionsrisiko sieht, gelten die bisherigen Quarantänevorschriften bei der Einreise weiterhin. Darunter fallen vorerst noch Kroatien, die Niederlande und Schweden.

Ähnliche Regeln für Fahrten nach Deutschland

Angesichts sinkender Coronavirus-Infektionszahlen in ganz Europa hatte die deutsche Regierung bereits in der Vorwoche die Quarantänepflicht bei der Einreise aus mehr als 100 Ländern aufgehoben, darunter auch für die Einreise aus Österreich. Deutschland verlangt bei der Einreise ebenfalls eine Impfbestätigung, den Nachweis einer überstandenen Coronavirus-Infektion oder einen negativen Test. Auch eine Registrierung ist vor der Einreise nach Deutschland vorgeschrieben.

Deutsche Polizisten kontrollieren einen Autofahrer an der Grenze
APA/dpa/Sven Hoppe
Für Fahrten nach Deutschland ist die Qurantänepflicht zwar gefallen, die „3-G-Regel“ ist aber zu beachten

Lockerungen durch Italien, kaum Hürden für die Schweiz

Mit Sonntag hat Italien die Regeln für die Einreise weitgehend gelockert. Ein besonderer Grund wie Arbeit oder Studium ist dafür nicht mehr notwendig, auch die zuvor geltenden Quarantänebestimmungen sind weggefallen. Allerdings muss man einen negativen CoV-Test dabeihaben. Das gilt vorerst auch für geimpfte und genesene Personen. Wer von Österreich etwa nach Südtirol fährt, muss sich auch bei den dortigen Gesundheitsbehörden vorher online anmelden.

Infos vor Fahrtantritt einholen

Für die Schweiz gibt es aktuell kaum Einschränkungen, wenn man aus Tirol einreist. Für Nachbarregionen hat die Schweiz sehr großzügige Regeln. Wer mit dem Pkw einreist, muss keine weiteren CoV-Auflagen erfüllen. Bei der Einreise mit Bus oder Bahn ist vorher ein Onlineformular auszufüllen. Strengere Regeln gibt es allerdings für die Einreise aus Risikogebieten, dazu zählten für die Schweiz bis Mittwoch noch die Bundesländer Salzburg und Oberösterreich – diese beiden Bundesländer wurden im Laufe des Tages aber von der Schweizer Risikoliste gestrichen. In jedem Fall raten die österreichischen Behörden, sich vor Fahrten ins Ausland die jeweiligen Coronavirus-Bestimmungen genau anzusehen.