Klinik Innsbruck, OP-Trakt
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Coronavirus

„3-G-Regel“ auch an tirol kliniken

Für Patienten, Besucher und Begleitpersonen gilt in den Häusern der tirol klinken ab Mittwoch die „3-G-Regel“. Betreten dürfen diese Spitäler nur Geimpfte, Getestete und Genesene. Das generelle Besuchsverbot bleibt dort aufrecht, in anderen Krankenhäusern nicht.

Weil der Schutz von Erkrankten, Mitarbeitern und Besuchern „weiterhin oberste Priorität“ habe, bleibe das generelle Besuchsverbot an der Klinik weiterhin aufrecht, informierten die tirol kliniken in einer Aussendung am Dienstag.

Besuche nur unter bestimmten Bedingungen

Die bekannten Ausnahmen würden weiter gelten, etwa für Besuche palliativ betreuter, dementer oder minderjähriger Patienten. Bei einer Geburt sei weiterhin eine Begleitperson zugelassen. Laut „3-G-Regel“ sind Erstgeimpfte ab dem 22. Tag bis maximal drei Monate nach der Impfung, Zweitgeimpfte und Genesene ab dem 22. Tag nach Erstimpfung bis maximal neun Monate nach der Erstimpfung von der Testpflicht befreit.

Selbsttest bei Klinikbesuch nicht gültig

Bei Tests heißt es weiterhin: Professionelle Antigentests seien 48 Stunden gültig, PCR-Tests für 72 Stunden. Selbsttests seien nicht zugelassen. Ein Nachweis einer überstandenen Erkrankung befreie Personen für sechs Monate von der Testpflicht, alternativ sei auch ein Antikörper-Test zugelassen, der nicht älter als drei Monate ist.

Jedes Krankenhaus hat ähnliche, aber doch eigene Regeln

Ähnliche Regeln gelten ab Mittwoch auch im Krankenhaus Kufstein. Auch dort müssen ambulante Patientinnen und Patienten geimpft, getestet oder genesen sein. Für die stationäre Aufnahme braucht einen negativen Coronavirus-Test, die Geltungsdauer ist allerdings kürzer als bei den üblichen Regelungen.

Im Krankenhaus Schwaz gilt zwar ebenfalls die 3-G-Regel für Personal und Besucher. Dort ist allerdings unter diesen Voraussetzungen und einer Anmeldung auf der Station ein Besucher pro Tag und Patient erlaubt. Zu bestimmten Zeiten ist auch im Krankenhaus Zams ein Besuch pro Tag und Patient möglich. Auch dort muss man beim Betreten des Spitals getestet, geimpft oder genesen sein.