Eingang zu Schwimmbecken
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Sport

Schwimmbäder stehen in den Startlöchern

Am Mittwoch dürfen auch die Schwimmbäder wieder öffnen. Viele der über 60 Tiroler Freibäder und Badeseen werden angesichts der für sie überschaubaren Vorgaben auch umgehend in Betrieb gehen. Nicht aufsperren werden hingegen vorerst viele Saunaanlagen.

Der Besuch eines Schwimmbads oder eines Sees ist gerade in den Sommermonaten eine der Lieblingsbeschäftigungen der Tirolerinnen und Tiroler. Nach einer IMAD-Untersuchung gaben 93 Prozent der Befragten an, dass Frei- und Seebäder wegen eingeschränkter Urlaubs- und Reisemöglichkeiten heuer eine noch wichtigere Rolle bei der Freizeitgestaltung spielen werden als ohnehin üblich.

Daher sei es erfreulich, dass am Mittwoch die Tiroler Bäderbetriebe endlich wieder für ihre Gäste öffnen dürfen, erklärte der Sprecher der Tiroler Bäder in der Wirtschaftskammer, Ulrich Mayerhofer. Allerdings müssen nach der neuen Covid-19-Öffnungsverordnung eine Reihe neuer Sicherheits- und Hygieneauflagen eingehalten werden.

Schwimmbad Tivoli in Innsbruck
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Auch das Innsbrucker Tivoli-Schwimmbad, das größte Schwimmbad Westösterreichs, öffnet am Mittwoch für die Besucherinnen und Besucher

Nach den Covid-Auflagen gilt zwar keine Maskenpflicht im Freien, wohl aber muss der Zwei-Meter-Abstand am Rasen und im Wasser eingehalten werden. Außerdem gilt die 3G-Regel. Die Einhaltung der Regelungen sollen stichprobenartig kontrolliert werden.

Regeln für Freibäder

  • Die 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) muss angewendet werden
  • Abstand mindestens zwei Meter zwischen Kunden
  • Ein Covid-19-Präventionskonzept ist für jedes Bad zu erstellen
  • Ein Covid-19 Beauftragter ist für jedes Bad zu bestellen
  • Die Badeordnung ist dem Stand der Wissenschaft anzupassen
Bademeister Einsam am Baggersee
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Zusätzliche Regeln für Hallenbäder

  • Erhebung der Kontaktdaten aller Badegäste
  • pro Kunde müssen 20 m² des Kundenbereichs zur Verfügung stehen
  • Maskenpflicht ausgenommen in Feuchträumen
Mittelgroße Sauna
DniproHotel/Pixabay.com
Die 20-m²-Regelung gilt auch in Saunakabinen

Die Betreiber von Hallenbädern oder öffentlichen Saunen trifft die Regelung, wonach jedem Gast 20 m² Platz zur Verfügung stehen müssen, deutlich härter. Damit sei es praktisch unmöglich, eine Saunaanlage bedarfsgerecht zu betreiben, denn Saunagäste würden sich ein gemeinsames Saunaerlebnis wünschen, so Mayerhofer. „Als Konsequenz daraus werden viele Saunaanlagen erst gar nicht öffnen. Und auch das ein oder andere Hallenbad wird geschlossen bleiben."