Junges Eichhörnchen wird mit Aufzuchtmilch gefüttet
Tierschutzverein Tirol
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Tiere

Unbegründete Wildtiermitnahme verboten

Mehr als 1.000 Wildtiere hat der Tierschutzverein in Tirol im Vorjahr versorgen müssen. Dabei werden viele Tiere in gesundem Zustand abgegeben, die unbegründet in der Natur mitgenommen wurden. Das Mitnehmen eines unverletzten Wildtieres aus der Natur sei allerdings verboten, warnte der Tierschutzverein.

Der Tierschutzverein Tirol muss in seiner Wildtierabteilung immer mehr Tiere betreuen. Sie werden in Innsbruck im Tierheim Mentlberg versorgt, und sobald es das Alter und der Gesundheitszustand erlauben, wieder in die Natur entlassen. Im Jahr 2020 waren es insgesamt 1.071 Wildtiere. Dazu kommen noch zahlreiche Wildtiere, die zum Überwintern im Tierheim untergebracht wurden – etwa Igel und Siebenschläfer.

An sich war die Wildtierstation des Tierschutzvereins für die Versorgung von kranken oder verletzten Wildtieren und für die Aufnahme von verwaisten Jungtieren gedacht, doch es werden immer häufiger Tiere abgegeben, die einfach in der Natur mitgenommen werden, erklärte der Tierschutzverein in einer Aussendung.

Jungtiere müssen mit der Flasche aufgezogen werden

Vielen Haus- oder Gartenbesitzern sind junge Tiere und ihre Nester nicht willkommen. Daher müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tierschutzvereins Jungtiere oft mühsam rund um die Uhr mit der Flasche aufziehen. Dabei würden nicht alle Jungen den frühen Verlust der Mutter überleben, außerdem ersetze die beste menschliche Hilfe niemals die natürliche Aufzucht und Prägung durch die Elterntiere, so der Tierschutzverein.

Der Tierschutzverein führte junge Feldhasen als Beispiel an. Diese würden für Menschen oft einen verwaisten Eindruck machen und daher mitgenommen. Allerdings habe es die Natur so eingerichtet, dass die Mutter ihre Tiere verteilt im hohen Gras absetze und regelmäßig dorthin zur Versorgung der Jungen zurückkehre.

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Junger Feldhase wird mit Flaschenmilch gefüttert
Tierschutzverein Tirol
Ein nur wenige Tage alter Feldhase wird mit der Flasche aufgezogen
Junges Eichhörnchen wird mit Aufzuchtmilch gefüttet
Tierschutzverein Tirol
Das junge Eichhörnchen muss aufwendig gefüttert werden
Junger Vogel wird in Hand genommen
Tierschutzverein Tirol
Es ist natürlich, dass Ästlinge am Boden sitzen. Seine Eltern versorgen ihn dort über Tage weiter
Junger Vogel sitzt in Hand
Tierschutzverein Tirol

Vogeleltern versorgen Jungtiere auch außerhalb des Nests

Gleiches gelte für Jungvögel, die schon dem Nest entwachsen sind und ihre ersten Tage in der Natur verbringen. Auch sie werden über mehrere Tage auf der Erde sitzend von ihren Elterntieren versorgt.

Allerdings könne sich der Tierschutzverein mit seiner Wildtierabteilung nicht um jedes einzelne Tier kümmern. Es würden zu viele Tiere in gesundem Zustand abgegeben. „Den Menschen ist nicht bewusst, dass die unbegründete Entnahme eines Wildtieres aus der Natur verboten ist“, betonte Christina Skupien, Leiterin der Wildtierauffangstation des Tierschutzvereins für Tirol.

Zeitweiliges Alleinsein kein Anzeichen für verwaistes Tier

Wer aus Tierliebe einem Tier helfen möchte, sollte sich vorher genau vergewissern, ob das Tier wirklich verletzt, krank oder verwaist ist, machte der Tierschutzverein aufmerksam. Falls man sich unsicher sei, sollte man nicht einfach das Tier anfassen und mitnehmen, sondern mit genügend Abstand das Tier über einen längeren Zeitraum beobachten. Bleibe man nur wenige Meter neben einem Jungvogel stehen, könne man nicht erwarten, dass die Elterntiere sich in die Nähe begeben.

Wildtier-Hotline

Die Hotline zu Fragen über Wildtiere ist unter der Nummer 0660/237 68 40 von Montag bis Freitag von 6.00 bis 22.00 Uhr, Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen von 8.00 bis 17.00 Uhr erreichbar.

Das zeitweilige Alleinsein sei kein sicheres Anzeichen für ein verwaistes Tier, manche Elterntiere würden sich erst nach mehreren Stunden wieder blicken lassen, um ihre Jungen zu versorgen.

Marder, Fuchs & Co. unterliegen Jagdrecht

Größere Wildtiere wie Marder, Fuchs, Dachs, Biber und Rehwild unterliegen dem Jagdrecht. Das bedeute, dass beim Fund eines verletzten oder verwaisten Tieres unbedingt der zuständige Jäger informiert werden müsse, machte der Tierschutzverein aufmerksam.

Für Fragen zu verletzten und verwaisten Wildtieren gibt es eine eigene Wildtier-Hotline. Dort können sich Tierfreunde beim Fund eines Wildtieres informieren und weitere Schritte besprechen.