Der Bürgermeister soll in Zukunft für für jeweils fünf Jahre Organe bestellen können, welche im Gebiet der Gemeinde ortspolizeiliche Verordnungen vollziehen. Bedingung dafür ist aber ein entsprechender Ausbildungslehrgang, es sei denn, die Person ist schon entsprechend qualifiziert.
Mehr Transparanz rund um Ausschüsse
Weitere Punkte der Reform sind die Möglichkeit für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, in Karenz zu gehen. Außerdem soll es mehr Transparenz geben, vor allem rund um die Ausschüsse. So können nicht in den Ausschüssen vertretene Fraktionen ein Mitglied als Zuhörende in einen Ausschuss entsenden, ihnen kann dann auch das Recht eingeräumt werden, Fragen zu stellen oder zu reden. Außerdem soll es für alle Gemeinderäte Niederschriften der Ausschuss- und Gemeindevorstandssitzungen geben.
Petitionsrecht wird ausgebaut
Geändert werden soll auch das Petitionsrecht. Diese müssen gemäß dem Entwurf auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung gesetzt werden, wenn die Petition von zehn Prozent der stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger unterstützt wird. Geht es nach den Regierungsparteien, dann soll die Novelle im Herbst vom Landtag beschlossen werden.