Alex Schwazer
PHOTO / Pierre TEYSSOT Pierre Teyssot / AFP
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Gericht

Doping: Berufung von Schwazer abgelehnt

Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat einen Eilantrag des Südtiroler Geher-Olympiasiegers Alex Schwazer abgewiesen. Mit dem Antrag wollte der 36-Jährige die Aufhebung seiner achtjährigen Sperre beantragen, die im Sommer 2016 verhängt worden war.

Gegen Schwazer war wegen Dopings ermittelt worden. Mitte Februar hatte ein Gericht in Bozen das Verfahren gegen Schwazer mit der Begründung eingestellt, es gebe deutliche Beweise, dass Schwazers Urinprobe manipuliert worden sei.

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) reagierte darauf mit Bestürzung – mehr dazu in WADA-Kritik an Aus bei Schwazer-Verfahren. Die Welt-Anti-Doping-Agentur und der Leichtathletik-Weltverband World Athletics hätten Schwazer in einem Schreiben mitgeteilt, ihn nicht vor dem Ende seiner Strafe wiedereinzusetzen, hieß es weiter vom Cas.

Alex Schwazer sitzt neben Anwälten
ORF
Alex Schwazer bei der Verhandlung im Februar

Das Büro von Schwazers Anwalt teilte mit, man warte nun auf die Entscheidung des Obersten Schweizer Gerichtshofes. Nur dieser könne die Situation lösen, zitierte die Nachrichtenagentur Adnkronos den Anwalt. Schwazer hatte zeitweise eine mögliche Teilnahme an den Olympischen Spielen in Tokio in diesem Jahr ins Auge gefasst.

Anabole Steroide in Urinprobe gefunden

Der Geher-Olympiasieger über 50 Kilometer von 2008 war am 1. Januar 2016 im Auftrag von World Athletics getestet worden. In seiner Urinprobe waren anabole Steroide festgestellt worden. Schwazer, der den Doping-Vorwurf immer zurückgewiesen hatte, wurde für acht Jahre gesperrt.