HG Pharma ist derzeit der größte Kooperationspartner des Landes Tirol, mit ihren fahrenden Laboren führt sie PCR-Tests im großen Stil durch. Der Auftrag hat zuletzt für Kritik gesorgt – mehr dazu in PCR-Tests: Kritik an lukrativem Vertrag. Der Urologe Ralf Herwig als Firmenchef ist aber auch anderweitig im Kreuzfeuer. Er wurde von der Staatsanwaltschaft in Wien angeklagt, weil er Patienten mit Erektionsstörungen nicht fachgerecht behandelt haben soll. Die Anklage lautet auf Körperverletzung, unter anderem auch mit schweren Dauerfolgen, zusätzlich auch auf schweren Betrug. Patienten sollen nach der Behandlung durch den Urologen dauerhaft impotent sein.
Konkret geht es um die sogenannte Sklerosierungstechnik, die nicht unumstritten ist. Der Beschuldigte selbst weist die Vorwürfe zurück: „Angeklagt ist man ja schnell einmal, besonders wenn vermutet wird, dass ein finanzieller Hintergrund dahintersteht“. Es gebe neuere Literatur zu dieser Art von Eingriffen, die ein Benefit für die Patienten sehe. „In Deutschland, Frankreich und Italien werden diese Eingriffe durchgeführt, in Deutschland sogar auf Kassenkosten. In Österreich ist es offensichtlich dann Betrug und Körperverletzung“, sieht sich Herwig ungerechtfertigt im Visier der Justiz. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Verfahren wegen Verstoß gegen Arzneimittelgesetz
Bereits am Freitag wird der Firmenchef in einem Verfahren des Wiener Landesverwaltungsgerichts auftreten. In diesem Fall geht es um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Die HG Pharma vertreibt ein Vitamin-D-Präparat, das auf der Homepage als „potenzielle Hilfe“ bei Tumoren angepriesen wird und auch gegen Autismus helfen soll. Aufgrund von Ermittlungen der Medizinmarktaufsicht wurde in diesem Zusammenhang eine 3.000-Euro-Strafe verhängt. Über den Einspruch dagegen durch Ralf Herwig muss das Wiener Landesverwaltungsgericht entscheiden. Er spricht überhaupt von einer Hexenjagd.

Für Land vorerst keine Konsequenzen
Das Land als Millionen-Auftraggeber der HG Pharma sieht trotz der juristischen Verwicklungen vorerst keinen Grund für Konsequenzen. Zu den laufenden Verfahren wollte der Leiter des CoV-Einsatzstabs keinen Kommentar abgeben. „Für uns ist das Wichtigste: Darf dieses Labor nach den berufsrechtlichen Vorschriften diese Tätigkeit ausüben. Das ist derzeit so und das für uns das Entscheidende“, so Rizzoli zu den PCR-Tests durch die mobilen Labore.