Polizei und Demonstranten bei der Demonstration Ende Jänner in Innsbruck
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Gericht

Demo aufgelöst: Geldstrafe für Polizei

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Tirol hat das Vorgehen der Polizei beim Auflösen einer Demonstration Ende Jänner als nicht korrekt beurteilt. Die Landespolizeidirektion wurde rechtskräftig zum Kostenersatz verurteilt.

Am 30. Jänner eskalierte in Innsbruck eine angemeldete Demonstration. Rund 600 Menschen demonstrierten dabei gegen Abschiebungen und für die Aufnahme von Flüchtlingen. Etwa 60 Teilnehmer waren laut Polizei wahrscheinlich dem linksradikalen „Schwarzer Block“ zuzuordnen, hieß es Ende Jänner. Wie auf Videos zu sehen ist, kesselte die Polizei einen Teil der Teilnehmer ein.

Diese Demonstranten hätten den geltenden Mindestabstand nicht eingehalten, argumentierten die zuständigen Polizisten damals. Daher hätten sie versucht, sie anzuhalten und die Identität der Betroffenen festzustellen. 15 Teilnehmer wurden festgenommen – mehr dazu in Festnahmen bei Demo in Innsbruck.

Demonstration
zeitungsfoto.at/Liebl Daniel

Gewalt bei Demonstration wurde verurteilt

Die Organisatoren, die Sozialistische Jugend Tirol (SJT), warf der Polizei im Anschluss an die Demonstration vor, dass sie Gewalt eingesetzt habe. Die Aktion sei ein Angriff auf „friedlich demonstrierende linke Aktivistinnen und Aktivisten gewesen, die sich an alle Corona-Maßnahmen hielten“, wie es hieß.

Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Die Grünen) verurteilte die Vorkommnisse rund um die Eskalation der Demonstration scharf. Vizebürgermeister Johannes Anzengruber (ÖVP) verurteilte die gewalttätigen Auseinandersetzungen. Die SPÖ forderte Aufklärung – mehr dazu in Verurteilung von Gewalt bei Demo.

Polizei und Demonstranten bei der Demonstration Ende Jänner in Innsbruck
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LVwG: Einsatz von Pfefferspray gesetzwidrig

Wie die Polizisten vorgingen, war allerdings nicht in Ordnung, urteilte das Landesverwaltungsgericht am Mittwoch. Der Straßenbereich war zu eng für eine Anhaltung, so musste die Demo stoppen. Das verwirrte die Demoteilnehmer und führte zu lauten Sprechchören. Auch der anschließende Einsatz des Pfeffersprays war für das Verwaltungsgericht gesetzwidrig, keiner der am Mittwoch befragten Polizisten hatte das offenbar angeordnet. Die Landespolizeidirektion wurde zum Kostenersatz von 1.659,60 Euro verurteilt. Einspruch dagegen ist noch möglich.

Polizei will schriftliche Ausfertigung des Urteils abwarten

Seitens der Landespolizeidirektion Tirol hieß es gegenüber der APA, dass man auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils warte. Dann sollen Rechtsmittel geprüft werden.

Die Grünen sahen sich in ihrer Kritik an dem Polizeieinsatz bestätigt. Sie erwarteten sich vonseiten der Polizei, dass der Einsatz genau analysiert werde und sich ein Einsatz in dieser Form nicht wiederhole", teilten Nationalratsabgeordnete Barbara Neßler sowie Sicherheitssprecherin und Landtags-Vize Stephanie Jicha mit.

Das Urteil zeige, wie wichtig die Überprüfung solcher Vorfälle durch die Gerichte sei, erklärte SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim: „Das Eingreifen der Polizei war offensichtlich überschießend.“ Es müsse das Demonstrationsrecht, ganz besonders in schwierigen Zeiten, gewahrt bleiben, so Yildirim weiter: „Grundrechte dürfen nicht willkürlich ausgehebelt werden.“