Polizei kontrolliert bei Ausreise aus Tirol
APA/EXPA/Johann Groder
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Politik

Kufsteiner Ausreisetestpflicht vor VfGH

Der Kufsteiner LAbg. Christofer Ranzmaier (FPÖ) hat gegen die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft zur Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Die Testpflicht sei seiner Ansicht nach „unverhältnismäßig, verfassungs- und gesetzwidrig“ gewesen.

Die Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein ist inzwischen nicht mehr in Kraft. Sie galt ab dem 31. März zwei Wochen lang. Als Grund für die Maßnahme gab das Land an, das Vorkommens der britischen Coronavirus-Mutation mit weiteren Mutationsmerkmalen (B.1.1.7 mit E484K-Zusatz) eindämmen zu wollen – mehr dazu in Nordtirol: Ausreisetestpflicht ab Mittwoch.

FPÖ will „Verfassungswidrigkeit“ dokumentieren

„Weder die Zahlenlage noch die gesetzlichen Grundvoraussetzungen gaben eine derart drastische Maßnahme jemals her“, so Ranzmaier in einer Aussendung am Sonntag. Die Testpflicht ist bereits mit Mittwoch ausgelaufen. Ihm gehe es jetzt „um die Dokumentation der Verfassungswidrigkeit“ und die zu klärenden rechtlichen Grundsatzfragen, erklärte der Landtagsabgeordnete. Er befürchte allerdings, dass die Entscheidung zumindest bis September auf sich warten lasse, sofern die Beschwerde formal zugelassen werde. Er habe die Beschwerde nach eingehender rechtlicher Vorprüfung in Zusammenarbeit mit dem freiheitlichen Bundesrat und Verfassungsrechtler Michael Schilchegger fristgerecht eingebracht.

Gurgeltests am Wochenende

An diesem Wochenende wurde die Kufsteiner Bevölkerung zu Gurgeltests eingeladen. Grund sei „ein erhöhtes Infektionsrisiko“ – mehr dazu in Kufstein: Aufforderung zum Gurgeltest. Ergebnisse dieses Screenings gab es am Sonntagnachmittag noch nicht.