„Zimmer Frei“-Tafel vor einer Pension in der Wachau
APA/GEORG HOCHMUTH
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Coronavirus

Ausfallsbonus für Privatzimmervermieter

Auch private Zimmervermieter mit weniger als zehn Betten können nun staatliche Coronahilfen in Form eines Ausfallbonus beantragen. Das gab das Tourismusministerium Montagnachmittag bekanntgab.

Damit sollen private Zimmervermieter im Tourismus wie auch in der Land- und Forstwirtschaft weiter unterstützt werden. Ab Montag sei der Ausfallsbonus auch für die Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter beantragbar. Bisher war das nur für gewerbliche Zimmervermieter möglich.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) werde die entsprechende Richtlinie in den nächsten Tagen erlassen, sagte ein Sprecher von Köstinger (ÖVP).

Schild „Zimmer frei“
ORF

„Der Finanzminister erlässt diese Richtlinie, abgewickelt wird das Ganze aber über das Landwirtschafts- und Tourismusressort bzw. in diesem Fall über die AMA“, erklärte der Sprecher des Finanzministeriums, Johannes Pasquali. Etwaige Detailfragen laufen daher über die Agarmarkt Austria.

Bonus für März und April wird verdoppelt

Die Höhe des Ausfallsbonus entspricht 15 Prozent des ermittelten Umsatzausfalles. Für die Betrachtungszeiträume März und April 2021 wird dieser Bonus auf 30 Prozent verdoppelt. Es muss mindestens ein Umsatzausfall von 40 Prozent vorliegen. Für die Berechnung des Umsatzausfalls können laut Tourismusministerium unterschiedliche Methoden abhängig von den vorliegenden Daten herangezogen werden.

„Mit diesem Modell unterstützen wir die Privatzimmervermieter im Tourismus weiter. Gewerbliche und sonstige touristische Vermieter erhalten einen Zusatzbonus von zehn Prozent, weil sie bislang von diesen Hilfen ausgenommen waren. Mit diesem Modell sichern wir zahlreiche Existenzen“, erklärte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Platter: „Unterstützung von entscheidender Bedeutung“

„Mit der nun vorliegenden Richtlinie zum Ausfallsbonus können alle touristischen Vermieter von den Unterstützungsleistungen des Bundes profitieren – besonders erfreulich ist, dass jene Beherbergungsbetriebe, die bisher keine Bundeshilfen erhalten haben, einen zusätzlichen Zuschuss von zehn Prozent und damit insgesamt 25 Prozent des Umsatzausfalls bekommen“, so LH Günther Platter (ÖVP) in einer Stellungnahme.

Für Tirol sei diese Unterstützung von entscheidender Bedeutung, weil die kleineren touristischen Vermieter, die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielen, „eine wesentliche Säule unserer kleinteiligen und familiengeführten Tourismuslandschaft darstellen". Mit dem neuen Ausfallsbonus könnten nun tausende Beherbergungsbetriebe im Land unterstützt werden, die von der Pandemie besonders hart betroffen seien.

FPÖ mit Kritik an Höhe des Ausfallsbonus

Jetzt bekämen die Privatvermieter für März und April einen Ausfallbonus von 30 Prozent und die ‚Paragraf 28 Betriebe‘ nur einen Zuschlag für diese Monate von zehn Prozent. „Mit diesem zehnprozentigen Zuschlag zum Ausfallbonus für März und April ist die einjährige Benachteiligung der ‚Paragraf 28 Betriebe‘, also all jener Betriebe mit mehr als zehn Betten, die mit Paragraf 28 EStG abrechnen, nicht einmal ansatzweise abgegolten.“