Die neu erlassene Testverpflichtung gilt für all jene, die das Ortsgebiet von Weißenbach verlassen wollen, unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Ab Freitagabend steht im Mehrzwecksaal in Weißenbach eine zusätzliche Teststation zur Verfügung. Sie ist am Freitag von 17.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Ab dem 10. April dann unter der Woche von 5.00 bis 7.00 Uhr und von 17.00 bis 19.00 Uhr, am Wochenende von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 17.00 bis 19.00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt vor Ort.
Ausnahme für Pendler, Kinder und Güterverkehr
Eine Durchreise durch die Gemeinde ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Somit würden für Pendlerinnen und Pendler aus dem Lech- und Tannheimertal keine Einschränkungen bestehen, so das Land. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur oder von der Schule gilt die Testverpflichtung ebenfalls nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen.
Mit Stand Freitagvormittag waren 30 Personen in Weißenbach mit dem Coronavirus infiziert, die Gemeinde hat rund 1.250 Einwohnerinnen und Einwohner.