Landesgericht Innsbruck
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Gericht

Zwei Jahre Haft für Propaganda für IS

Ein 22-Jähriger hat sich am Donnerstag vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten müssen. Ihm wurde vorgeworfen unter anderem für den Islamischen Staat (IS) geworben zu haben. Der Mann wurde nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Zahlreiche einschlägige Fotos und Videos soll der 22-jährige, gebürtige Österreicher auf seinem Handy gehabt haben, darunter waren laut Staatsanwaltschaft auch Hinrichtungen. Diese Propagandavideos der Terrormiliz Islamischer Staat veröffentlichte der Mann auch auf seinem öffentlichen Facebook-Account. Ebenfalls auf seinem Account zu finden: Fahnen von Terrororganisationen, sowie ein Schwert mit der Aufschrift Jihad.

Diese Veröffentlichungen wurden dem 22-Jährigen schließlich zum Verhängnis, sie brachten die Ermittler auf die Spur des Mannes. Am 28. Oktober 2020 wurde er in Jenbach festgenommen.

Laut Anklage seit 2015 Werbung für IS

Die Anklageschrift reicht aber deutlich weiter zurück: Schon seit 2015 soll der Mann für den IS geworben haben. Mit den Fotos und Videos habe er auch versucht, Sympathisanten für die Terrormiliz zu gewinnen und als neue Mitglieder anzuwerben. Weiters soll der Mann versucht haben, eine Person für die Kampfhandlungen des IS im Nahen Osten zu begeistern. Diese Person habe er auch für die Ausreise aus Österreich an die Altun-Alem-Moschee in Wien vermittelt.

Diese Moschee wurde in der Zwischenzeit behördlich geschlossen, sie galt als Treffpunkt für Radikalisierte Menschen. Der 22-Jährige befand sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.

Gericht spricht von Schutzbehauptungen

Der Angeklagte sagte bei dem Prozess aus, er habe die Postings anderer unter Drogeneinfluss geteilt, Terror sei jedenfalls schlecht. Und wenn er gewusst hätte, dass das Teilen solcher Inhalte verboten ist, hätte er das auch nicht gemacht. Den sogenannten Islamischen Staat sehe er jedenfalls sehr kritisch, beteuerte der Angeklagte vor Gericht. Diese Relativierungen in der Verhandlung sah das Gericht als Schutzbehauptungen. Er wurde nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die bedingte Nachsicht einer Vorstrafe wurde widerrufen.