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Coronavirus

Testpflicht für Fulpmes ab Donnerstag

Für die Gemeinde Fulpmes (Bezirk Innsbruck-Land) gilt ab Donnerstag eine Ausreisetestpflicht. Grund dafür sind laut Land Tirol die derzeit hohen Coronavirus-Infektionszahlen in der Gemeinde. Die Testpflicht gilt vorerst bis 18. April.

„In der Gemeinde Fulpmes verzeichnen wir aktuell eine dynamische Infektionsentwicklung. Es sind dort mit Stand heute Mittag aktuell 55 Personen mit dem Coronavirus infiziert“, begründete Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes, die Maßnahme. In Fulpmes leben rund 4.500 Menschen.

Ausnahmen für Durchreisende und Kinder

Ausnahmen gibt es für Durchreisende, den Güterverkehr, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr und Schüler auf ihrem Schulweg. Ansonsten muss jeder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test oder einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, wurde seitens des Landes betont. Dies gilt unabhängig davon, wie lange er sich in Fulpmes aufgehalten hat oder wo die betroffene Person ihren Wohnsitz hat.

Außerdem sei der erforderliche Corona-Test nicht an die Gemeinde geknüpft. Es gelte auch jeder aktuell gültige Test einer Teststation aus anderen Tiroler Bezirken. Die Testkapazitäten in der Gemeinde wurden erhöht. Möglichkeiten gebe es neben der Station im Gemeindesaal bei Apotheken, Ärzten oder beim Testcontainer bei der Autobahnauffahrt Schönberg.