Der vom Land festgelegte Wahltermin gilt für alle Tiroler Gemeinden mit Ausnahme von Innsbruck, das als Gemeinde mit eigenem Stadtrecht einen anderen Wahlzyklus hat, sowie von Mühlbachl, Pfons und Matrei am Brenner, die mit 1. Jänner 2022 zu einer neuen großen Gemeinde fusionieren. Die neue Gemeinde mit dem Namen Matrei am Brenner wird die Wahl von Gemeinderat und Gemeindeoberhaupt etwas später nachholen.
Wahlberechtigt sind am 27. Februar 2022 alle EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in einer der 275 Tiroler Gemeinden haben und spätestens am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben. Bekommt keine Kandidatin oder kein Kandidat bei der Bürgermeisterdirektwahl im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, kommt es am 13. März zu einer Stichwahl.
Eigener Wahltermin für neue Großgemeinde
Aufgrund des Fristenlaufs werden die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in der neuen Gemeinde Matrei am Brenner erst später durchgeführt. Am 1. Jänner 2022 entsteht aus den bisherigen Gemeinden Matrei, Mühlbachl und Pfons eine neue Großgemeinde. Die Bevölkerung dieser drei Gemeinden hatte sich im Vorjahr in einer Volksbefragung mehrheitlich für eine Fusion ausgesprochen, die mit Jahreswechsel wirksam wird – mehr dazu in Wipptaler sind für Gemeindefusion.
Mit 1. Jänner 2022 wird zunächst ein Amtsverwalter in der neu entstandenen Gemeinde im Wipptal die Geschäfte leiten. Erst wenn die Gemeindefusion rechtlich wirksam ist, können Neuwahlen ausgeschrieben werden. Deshalb findet die Gemeinderatswahl bzw. die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters erst zu einem späteren Termin als in den übrigen Tiroler Gemeinden statt.