Polizist kontrolliert in Warnweste
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Chronik

Tirol: Ausreisetestpflicht in Kraft

Seit Mittwoch, 0.00 Uhr, gilt für ganz Nordtirol eine Ausreisetestpflicht. Wer das Land verlassen will, benötigt einen negativen Covid-19-Test. Innerhalb des Landes unterliegen die Bezirke Kufstein und Schwaz einer gesonderten Testpflicht. Auch für die Einreise in Nachbarländer gelten strenge Regeln.

Der negative Coronavirus-Test wird in den nächsten Wochen zum unverzichtbaren Reisedokument. Man benötigt ihn, wenn man die Landesgrenzen überschreiten oder die Bezirke Kufstein und Schwaz verlassen will. Für den Bezirk Schwaz wurde die Ausreisetestpflicht bis zum 8. April verlängert, für Kufstein und die Landesgrenzen gilt die Regelung bis zum 14. April. Mit dieser Verordnung soll der Ausbreitung der britischen Virusmutation ein Riegel vorgeschoben werden.

Dieser Pflicht unterliegen alle, die sich länger als 24 Stunden im Land beziehungsweise in den betroffenen Bezirken aufgehalten haben und älter als zehn Jahre sind. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur der Bezirk Osttirol sowie Jungholz und das Rißtal in der Achenseeregion.

Polizist kontrolliert Auto
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Seit Mittwoch, 0.00 Uhr, benötigt man einen negativen Covid-19-Test zum Verlassen des Landes

Bei der Ausreise aus Tirol und den betroffenen Bezirken wird der Test stichprobenartig kontrolliert. Gültig sind Antigen-Tests für 48 Stunden und PCR-Tests für 72 Stunden. Selbsttests, auch Nasenbohrertests genannt, werden nicht anerkannt. Die Durchreise durch die betroffenen Bezirke ist auch ohne Test möglich.

Zusätzliche Testmöglichkeiten in ganz Tirol

Aufgrund der neuen Regelung erweitert das Land Tirol das Testangebot, auch an den innerösterreichischen Grenzen zu Salzburg und Vorarlberg. In Pettneu am Arlberg wird eine Teststation eingerichtet, am Pass Thurn ein Testcontainer. In Hochfilzen und Waidring kommen mobile Testbusse zum Einsatz. Eine Anmeldung ist jeweils nicht notwendig. Die Testmöglichkeiten bestehen täglich zwischen 6.00 und 20.00 Uhr.

Testbus des Landes
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In Hochfilzen und Waidring sind die Testbusse des Landes im Einsatz

Auch im Bezirk Kufstein gibt es neue Teststationen: An den Standorten Langkampfen, Niederndorf, Scheffau und Münster wurden weitere Testmöglichkeiten für die Bevölkerung bereitgestellt, die täglich von 6.00 bis 9.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet sind. Es handelt sich dabei um PCR-Gurgeltests.

Strenge Regeln für Deutschland

Wer die Osterfeiertage im benachbarten Ausland verbringen möchte, sollte viel Zeit haben. Besonders streng sind die Einreisebestimmungen nach Deutschland. Tirol gilt zwar seit dem 28. März nicht mehr als Virusvariantengebiet, die strengen Regeln für solche Gebiete kommen jedoch noch zehn Tage rückwirkend zum Tragen. Das heißt, wer sich vor dem 28. März in Tirol aufgehalten hat, wird noch bis zum 7. April behandelt, als käme er aus einen Virusvariantengebiet.

Deutsche Polizei kontrolliert an Grenze
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Weiterhin kein grünes Licht für die Fahrt nach Deutschland

Für die Osterfeiertage bedeutet das also, dass man für die Einreise nach Deutschland eine Einreiseanmeldung und einen negativen Coronavirus-Test benötigt und am Zielort sofort in eine vierzehntägige Quarantäne gehen muss, aus der man sich auch nicht freitesten kann. Für den Transit über das Deutsche Eck sind eine Einreiseanmeldung und ein negativer Coronavirus-Test vorgeschrieben.

14 Tage Quarantäne in Italien

Auch ein Trip nach Italien ist mit 14 Tagen Quarantäne verbunden. Außerdem benötigt man für die Einreise eine Einreiseanmeldung, eine Eigenerklärung, in der man seine geplante Route angibt, und einen negativen Coronavirus-Test. Wer allerdings nur über den Brenner nach Osttirol will oder umgekehrt, kommt mit einer Eigenerklärung aus. Die Durchreise durch Italien ist bis zu 36 Stunden lang erlaubt.

Freie Fahrt in die Schweiz

Problemlos ist die Situation derzeit in der Schweiz. Hier ist für Reisende aus Tirol weder Test noch Quarantäne vorgesehen. Wer mit Bus, Bahn oder Flugzeug anreist, muss jedoch ein Anmeldeformular ausfüllen.

Covidtest am Autofenster
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Ohne Test keine legale Einreise nach Österreich

Wer allerdings aus der Schweiz wieder nach Tirol zurück will, fällt unter die österreichischen Einreisebestimmungen, ebenso wie Heimkehrer aus allen anderen Nachbarstaaten. Im Klartext: Einreiseanmeldung, negativer Coronavirus-Test nicht älter als 48 Stunden und anschließend zehn Tage Quarantäne, aus der man sich nach frühestens fünf Tagen freitesten kann.