Das Widum mit einer kleinen Kirche war Teil der Landesfürstlichen Zollstätte Lueg, es liegt direkt unter der gleichnamigen Brücke der A13. Die Zollstätte war einst die wichtigste Anlage an der Hauptdurchzugsstraße über den Brennerpass.

Besitzer spricht von regem Betrieb im Sperrgebiet
Vor fünf Jahren hat Juri Vonmetz das Widum gekauft. Der kleine Pfarrhof ist in desolatem Zustand. Der neue Besitzer will ihn renovieren. Aber seit zehn Jahren ist der Bereich wegen Steinschlaggefahr gesperrt. Vonmetz war beim Kauf bewusst, dass das Gebiet Sperrgebiet gewesen sei, sagt er. Allerdings gab es immer wieder Ausnahmen, wie er sagt. Er verweist auf Gottesdienste, die bis 2019 in der Kirche gefeiert wurden, oder auf Dreharbeiten für einen Spielfilm. Außerdem würden täglich Spaziergänger herkommen. „Es ist im Prinzip ein reger Betrieb in diesem sogenannten Sperrgebiet, aber ich darf schon seit fünf Jahren so quasi nicht hin“ führt der Besitzer des Widums aus.
Abrissbescheid ist wirkungslos
Bürgermeister Karl Mühlsteiger wollte das Widum ursprünglich wegen Einsturzgefahr abreißen lassen. Vonmetz erwirkte allerdings mit dem Bundesdenkmalamt eine Unterschutzstellung, womit der Abrissbescheid obsolet wurde.

„Nachwievor gibt es leider keine technische Möglichkeit das Gebiet so abzusichern, dass man wieder eine dauerhafte Begehung zulassen könnte“, erklärt der Bürgermeister. Man habe Rücksprache mit der Landesgeologie und der Wildbach- und Lawinenverbauung gehalten.
Bundesdenkmalamt glaubt an Möglichkeiten
Einen möglichen Zugang will das Denkmalamt nun prüfen lassen und hat ein universitäres Gutachten in Auftrag gegeben. Der Leiter des Bundesdenkmalamtes, Walter Hauser, sagt: „Es war kein einziges Großereignis eines Felssturzes auf die Kulturgüter, die dort gestanden sind“, erläutert er. Er meint, für einen Notsicherung gebe es Möglichkeiten.

Asfinag bietet Lösung an
Der Autobahnerhalter muss die Luegbrücke neu errichten und bietet Gries ein Absicherungspaket mit Dämmen und Schutznetzen an. Dieses Angebot stößt bei der Gemeinde auf wenig Gegenliebe. Die Asfinag übernehme weder Haftung noch Garantie, dass danach der Talboden komplett sicher sei, entgegnet Mühlsteiger.