Es war kein Aprilscherz, als die Bundesregierung letztes Jahr ankündigte, dass ab 1. April in Supermärkten ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) verpflichtend zu tragen ist. Die Ausbreitung des Coronavirus sollte so bestmöglich unterbunden werden. Während in asiatischen Ländern das Tragen eines solchen Schutzes schon lange Gang und Gäbe war, mussten sich in Tirol viele mit dem MNS erst anfreunden.
Maskenpflicht kommt und geht
Die Maskenpflicht folgte nach dem 1. April 2020 bald in weiteren Teilbereichen des öffentlichen Lebens. Zum Beispiel bei körpernahen Dienstleistern, wie Friseuren oder Masseuren, in Öffis, in der Gastronomie oder auch an Schulen. Im Sommer entspannte sich die Covid-Situation in Österreich – Lockerungen waren die Folge. Am 15. Juni wurde die Maskenpflicht weitgehend aufgehoben.
Bereits einen Monat später feierte die Maskenpflicht aber ihr Comeback. Aufgrund steigender Covid-Zahlen, damals vor allem in Ober- und Niederösterreich sowie Wien, galt die Maskenpflicht wieder in allen Supermärkten, Bank- und Postfilialen. Im neuen Jahr löste in Öffis, beim Einkaufen und bei Dienstleistern die FFP2-Maske die bis dahin „herkömmlichen“ Masken ab. Mit dem Start in die Skisaison am 24. Dezember waren in Tirol auch Wintersportler verpflichtet, beim Liftfahren eine FFP2-Maske zu tragen. Bis heute gilt die FFP2-Maskenpflicht auch für genesene oder geimpfte Personen.
Maskenpflicht vielfach kritisiert
Die Maskenpflicht wurde im vergangenen Jahr mehrfach von Medizinern oder auch Juristen kritisiert. So stellte zum Beispiel Günter Weiss, Direktor der Inneren Medizin an der Innsbrucker Klinik, die Maskenpflicht bereits vergangenen Mai in Frage. Damals sanken die Zahlen – mehr dazu in Mediziner stellt Masken mit Ende Mai infrage. Die Wiedereinführung der Maskenpflicht im Juli kritisierte dann die Innsbrucker Mikrobiologin Cornelia Lass-Flörl.
„Der Druck auf die Politik ist so groß, dass Maßnahmen gesetzt werden, ohne Fakten heranzuziehen“, sagte sie damals, nachdem die Zahl der Erkrankten primär im Osten Österreichs wieder anstieg. Auch mehrere Verfassungsjuristen betrachteten die Maskenpflicht kritisch. Zum Beispiel hielt der Staats- und Verfassungsjurist Bernhard Müller die Tragepflicht von FFP2-Masken in Skiliften für verfassungswidrig – mehr dazu in Jurist: FFP2-Maskenpflicht verfassungswidrig.
Medalp wegen vermeintlicher FFP2-Masken in der Kritik
Im Juni 2020 geriet die Oberländer Sportklinik Medalp in die Kritik. Die Sportklinik bot nämlich FFP2-Masken an, die aber nicht der angebotenen Qualität entsprachen. Medalp-Miteigentümer Alois Schranz sprach von einem Missverständnis. Das Ganze sei nicht in böser Absicht passiert. Darüber hinaus sei die Qualität der Masken einwandfrei, meinte der Mediziner, der auch dem CoV-Krisenstab des Landes angehört – mehr dazu in Vorwürfe um Schutzmasken ohne Zertifikate.
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Chef der Medalp schließlich eingestellt. Der Vorwurf, Schranz habe bewusst minderwertige Schutzmasken in Umlauf gebracht und sich daran bereichert, habe sich nicht erhärtet.

Kurzauftritt des Gesichts-Visiers
Eine Zeit lang erfreuten sich sogenannte Gesichtsvisiere vor allem in der Gastronomie und im Handel größter Beliebtheit. Einige Privatpersonen und Tiroler Firmen sahen in den Visieren offenbar ein gutes Geschäft und spezialisierten sich auf Gesichtsvisiere aus dem 3D-Drucker – mehr dazu in Gesichtsschutz aus dem 3D-Drucker. Ab Ende Oktober konnten die kreativen Köpfe ihre 3D-Drucker aber wieder für andere Projekte verwenden.

Gesichtsvisiere wurde in Österreich nämlich wieder verboten. In einer Verordnung der Bundesregierung hieß es, dass sich die Visiere als nicht geeignet erwiesen hätten, um Aerosole zu hemmen. „Hintergrund ist eine verdichtete Evidenz, nach der insbesondere ‚Face Shields‘ keine den klassischen Masken vergleichbare aerosolhemmende Wirkung haben", hieß es wörtlich.
Skandal bei Hygiene-Austria
Seit einigen Wochen steht der heimische Maskenhersteller Hygiene Austria, ein Joint Venture von Lenzing und Palmers, in der Kritik im Zusammenhang mit der Herstellung von FFP2-Masken. Ein Teil der Masken dürfte nämlich in China gefertigt, aber als „Made in Austria“ vertrieben worden sein.
Die Produkte von Hygiene Austria nahmen daraufhin viele Händler aus dem Sortiment. Gegen die Bewerbung der FFP2-Masken als „Made in Austria“ geht in einer Klage der Verein für Konsumentenschutz (VKI) vor. Ob derartige Masken als „Made in Austria“ vertrieben werden dürfen, müssen nunmehr die Gerichte klären.