Polizist kontrolliert Covid-Test
ORF/Claudia Sala
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Coronavirus

CoV-Testpflicht für Elbigenalp in Kraft

Aufgrund hoher CoV-Infektionszahlen tritt ab Montag eine Testpflicht für die Gemeinde Elbigenalp in Kraft. Alle erwachsenen Personen, die Elbigenalp verlassen wollen, müssen einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen. Die Testpflicht gilt vorerst bis Freitag.

In Elbigenalp waren mit Stand Sonntagmittag 17 Personen mit dem Coronavirus infiziert, die Gemeinde hat knapp 900 Einwohner. „Gemeinsam mit der Gesundheitsbehörde – der Bezirkshauptmannschaft Reutte – haben wir entschieden, frühzeitig diese Maßnahme zu setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus im Bezirk Reutte bestmöglich vorzubeugen“, so Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes.

Ausfahrt aus Elbigenalp nur mit negativem Test

Der negative PCR-Test, den man beim Verlassen der Gemeinde vorweisen muss, darf nicht älter als 72 Stunden sein, der negative Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden.

Teststation am Sonntag geöffnet

Am Sonntag ist die Teststation in Elbigenalp noch bis 21.00 Uhr geöffnet. Die Teststation im Gemeindesaal ist von 22. bis 26. März täglich von 5.00 bis 9.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Die Anmeldung erfolgt bis Montagvormittag direkt vor Ort, ab Montagmittag soll man sich über die Plattform www.tiroltestet.at anmelden.

Eine Durchreise durch die Gemeinde ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie für Schülerinnen und Schüler zur Fahrt zur Schule gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen