Egal ob Fußballmannschaft oder Pfadfinder: Ab Montag dürfen viele Kinder und Jugendliche wieder das Vereinsleben genießen. Grundsätzlich gilt für alle Aktivitäten eine maximale Gruppengröße von zehn Personen unter 18 Jahren plus zwei Betreuer und ein Mindestabstand von zwei Metern, der aber kurzfristig auch unterschritten werden darf, etwa beim Tennis-Doppel. Auf Sportstätten müssen zudem pro Person mindestens 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Zeitlich gibt es einen Rahmen von 6.00 bis 20.00 Uhr.
Präventionskonzept und Registrierungspflicht
Bei Sportvereinen sind nur Trainings im Freien erlaubt und das kontaktlos. Eine wöchentliche Testpflicht gibt es nur für Trainer und Betreuer, nicht aber für die Kinder und Jugendlichen. Was die sonstige Jugendarbeit betrifft, darf diese außen wie innen wieder stattfinden. Indoor besteht allerdings eine Testpflicht auch für die Kinder und Jugendlichen. Für sämtliche Vereine vorgeschrieben wird ein dementsprechendes Coronavirus-Präventionskonzept sowie eine Registrierungspflicht.
Sportcamps wieder möglich
Sportcamps und Ferienlager im Sinne der außerschulischen Jugendarbeit sind outdoor und indoor möglich mit zehn Kindern oder Jugendlichen und zwei volljährigen Betreuungspersonen. Je nach Präventionskonzept kann hier sogar der Mindestabstand beziehungsweise die Maske weggelassen werden.