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Coronavirus

Pensionistenkritik wegen Kosten für Attest

Scharfe Kritik des SPÖ-nahen Pensionistenverbands gibt es wegen der Kosten für ärztliche Atteste für Risikogruppen. Bis zu 50 Euro würden verrechnet, wenn jemand eine solche Bestätigung für die CoV-Impfung will. Beim Land Tirol stellte man klar, dass für die Impfung als Risikopatient nicht unbedingt ein Attest notwendig sei.

In den kommenden Wochen sollen die Coronavirus-Impfungen für bestimmte Risikogruppen starten – mehr dazu in Impftermin für Über-65-Jährige in Sicht. Sie sind laut Impfplan früher dran als die breite Bevölkerung. Wer sich für den Nachweis, Risikopatient zu sein, im Vorfeld der Impfung ein ärztliches Attest besorgen wollte, erlebte mitunter allerdings eine böse Überraschung.

Bis zu 50 Euro verrechnet

Weil das Ausstellen von solchen Attesten nicht von den Krankenkassenleistungen umfasst ist, mussten Betroffene das zum Teil selbst bezahlen. Bis zu 50 Euro wurden dafür von Ärzten da und dort verrechnet, kritisierte der Pensionistenverband. Er sprach von Abzocke und verwies darauf, dass „Dienstnehmer und Lehrlinge“ solche Bestätigungen sehr wohl kostenlos bekommen.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bestätigte, dass die Kosten für Covid-19-Risiko-Atteste für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vorjahr übernommen wurden. Das sei auf Weisung des Ministeriums geschehen, weil Betroffene solche Bestätigungen brauchten, damit der Arbeitgeber entsprechende CoV-Schutzmaßnahmen für sie trifft. Ansonsten sei die Ausstellung von Attesten nicht von der Sozialversicherung gedeckt, weil es sich dabei nicht um eine „Krankenbehandlung“ handelt und es für die Kostenübernahme keine Rechtsgrundlage gebe.

Impfung
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Risikopatienten stehen früher auf dem Impfplan, ein Covid-19-Attest ist als Nachweis aber nicht unbedingt notwendig

Für Impfung nicht zwingend Risikogruppen-Attest nötig

Bei der Online-Impfanmeldung des Landes können Betroffene auch angeben, dass sie zu einer Risikogruppe gehören, damit sie einen früheren Impftermin bekommen. Wer bereits ein Attest dafür hat, kann das entsprechend anklicken – verbunden mit dem Hinweis, dass das Attest bei der Impfung dann auch wirklich vorzulegen ist.

Für die übrigen Risikopatienten ist zwar ebenfalls ein Nachweis notwendig, das muss aber nicht zwingend ein „Covid-Risiko-Attest“ sein, betonte das Land. So könnten stattdessen auch entsprechende Befunde der behandelnden Ärzte vorgelegt werden. Es müsse aber auf „geeignete Art und Weise glaubhaft gemacht werden“, dass man zur angegebenen Risikogruppe zählt. So soll verhindert werden, dass sich jemand ungerechtfertigt bei der CoV-Impfung vordrängelt.