Der Täter hat laut Polizei Interesse am Angebot des Verkäufers gezeigt und angegeben, das Geld einer Transportfirma in bar zu übergeben. Diese werde das Geld bei der Abholung dem Verkäufer übergeben. In weiterer Folge wurde der Verkäufer durch die angebliche „Transportfirma“ kontaktiert. Diese drängte zum Abschluss einer Transportversicherung mittels Gutschein-Codes und versicherte, dass der Verkäufer auch diese Ausgaben wieder zurückbekommen werde.
„Käufer“ war plötzlich nicht mehr erreichbar
Nachdem die Verkäufer die Gutschein-Codes, die auch in Trafiken erhältlich sind, erworben hatten und der Transportfirma bekanntgegeben hatten, war der „Käufer“ plötzlich nicht mehr erreichbar und es kam auch niemand um etwas abzuholen. Die Verkäufer wurden durch die die Übermittlung der Gutscheincodes um einen dreistelligen Eurobetrag geschädigt.
Die Polizei empfiehlt, als Verkäufer kein Geld in Form von Gutschein-Codes für den Käufer auszugeben. Für eventuelle Transportversicherungen sei der Käufer zuständig. Sollte es zu einem Schaden gekommen sein, solle man bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten.