Der Gerichtssaal am Gericht in Innsbruck
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Gericht

Mordanklage nach Tod einer Imsterin

Nach dem gewaltsamen Tod einer 31-jährigen Frau in Imst im Juni 2020 hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck nun Anklage gegen ihren Ehemann erhoben. Die Anklage lautet auf Mord. Dem Mann, der die Tat bereits gestanden hat, droht lebenslange Haft.

Dem 34-jährigen Mann wird vom Staatsanwalt vorgeworfen, seine Frau nach einem Streit, in dem es um Geld gegangen sein soll, erwürgt zu haben – mehr dazu in Frau in Imst getötet: Mann festgenommen. Die Situation sei eskaliert, weil die 31-Jährige ihn mit einem Messer bedroht habe. Den Leichnam habe er anschließend in sein Auto getragen und ihn von der Pitztaler Brücke in den Inn geworfen, so die Anklage. Die Leiche der Frau wurde von der Polizei dann tatsächlich im Inn gefunden – mehr dazu in Gefundene Leiche ist getötete Ehefrau.

Irreführende Spuren laut Anklage

Der Ehemann ist erst zwei Tage nach dem gewaltsamen Tod seiner Frau festgenommen worden. Im Vorfeld legte er offenbar noch irreführende Spuren. So habe er vom Handy seiner Frau Nachrichten an sich, an die Mutter des Opfers und an seine Mutter geschrieben, um einen Selbstmord oder eine Abgängigkeit seiner Frau vorzutäuschen. Er habe auch nach dem Tod seiner Frau mehrmals auf ihrem Handy angerufen und selbst eine Abgängigkeitsanzeige erstattet.

Der Angeklagte befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Sein Verteidiger Markus Abwerzger ließ am Donnerstag keinen Zweifel dran, dass sein Mandant die Verantwortung für den Tod seiner Ehefrau übernehmen wird. Wichtig sei allerdings zu betonen, so Abwerzger, dass die Tötung der Frau kein „Ehrenmord“ gewesen sei und es sich nicht um „Blutrache“ gehandelt habe. Beide türkischstämmigen Familien seien in Tirol „bestens integriert“, so der Verteidiger, und der Täter sowie das Opfer seien in Österreich geboren. Einen Termin für den Geschworenenprozess gibt es noch nicht.