Polizist mit Warnweste kontrolliert Autofahrer
APA/EXPA/Johann Groder
APA/EXPA/Johann Groder
Coronavirus

Bezirk Schwaz: 14 Tage Ausreisetestpflicht

Für den Bezirk Schwaz gilt ab Donnerstag bis zum 25. März eine Ausreistestpflicht. Wer den Bezirk verlassen möchte, muss sich testen lassen. Die Testkapazitäten wurden mit mobilen Testbussen erweitert. Die Polizei hat 14 Kontrollpunkte errichtet.

Am Donnerstag hat im Bezirk Schwaz die große Impfaktion begonnen. Bis inklusive Dienstag erhalten 48.500 Personen die erste Impfung eines mRNA-Impfstoffs – mehr dazu in Schwaz: Das große Impfen hat begonnen.

Testen ohne Anmeldung

Trotz der ersten Immunisierung müssen die Bewohner und Bewohnerinnen aus dem Bezirk Schwaz weiter testen gehen. Das gilt auch für Personen, die sich länger als 24 Stunden im Bezirk aufhalten. Dafür wurden nun die Testkapazitäten erweitert. Neben den Antigen-Testungen bei niedergelassenen Ärzten sowie Antigen-Testungen bei Apotheken stehen vier Testbusse zur Verfügung. Dort kann ohne Voranmeldung ein Test in Anspruch genommen werden.

Die Durchführung der Tests in den Testbussen nehme eine längere Zeit als in den Teststationen in Anspruch. Vorher müssen Daten aufgenommen und geprüft werden, heißt es. An folgenden Standorten sind die Testbusse stationiert:

  • Parkplatz des Cafés „Zillertal“ in Strass
  • im Bereich ehemaliges Hotel „Toleranz“ am Bahnhof in Jenbach
  • Parkplatz des Einkaufszentrums Interspar Schwaz
  • Parkplatz der Firma Hofer KG in Weer

PCR-, Antigen- und Gurgl-Tests

Darüber hinaus sind auch die kostenlosen PCR-Gurgeltests, welche in den Gemeindeämtern abgeholt und dort auch wieder abgegeben werden können, als Nachweis für die Ausreise zulässig. Anerkannt werden PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, oder Antigen-Tests nicht älter als 48 Stunden sind. Auch Testungen, die außerhalb des Bezirks Schwaz vorgenommen wurden, werden von den Kontrollorganen anerkannt. Die Maßnahme sei erforderlich, so Bezirkshauptmann Michael Brandl, da noch nicht geklärt ist, ob geimpfte Personen das Virus weitergeben oder nicht. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen des Unterrichts in den Bezirk ein- bzw. wieder ausreisen müssen.

Polizei führt die Kontrollen durch

Das Kontrollkonzept wird 14 Kontrollpunkte beinhalten, an welchen die Test-Nachweise stichprobenartig überprüft werden. Die Stationierung dieser Kontrollpunkte betrifft sowohl Bezirksgrenzen, Autobahnauffahrten sowie Bahnhöfe. Die Kontrollen werden von der Polizei in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Bundesheer durchgeführt. „Rund 25 Personen werden in vier Teams die Ausreisekontrollen – alternierend an den verschiedenen Kontrollpunkten – durchführen“, erklärte der Schwazer Bezirkshauptmann Brandl.