Polizist mit Warnweste kontrolliert Autofahrer
APA/EXPA/Johann Groder
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Coronavirus

Ausreisetestpflicht für vier Gemeinden

In den vier Tiroler Gemeinden Haiming, Roppen (beide Bezirk Imst), Virgen und Matrei in Osttirol (beide Bezirk Lienz) gilt ab Freitag eine Ausreisetestpflicht. Diese soll vorerst bis Dienstag, 16. März gelten, teilte das Land Dienstagabend mit.

Grund für diese Maßnahme seien „vergleichsweise hohe 7-Tage-Inzidenzen“, hieß es. Die Testpflicht besteht für alle Personen, die sich in der jeweiligen Gemeinde aufgehalten haben – egal, wie lange und ob sie dort einen Wohnsitz haben.

„Auch wenn im Bezirk die vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Inzidenzgrenzwerte von 400 nicht erreicht sind, bilden diese Gemeinden absolute Hotspots mit sehr hohen 7-Tage-Inzidenzen, und wir wollen frühzeitig Maßnahmen setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern“, informierte Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol.

Die Infektionszahlen im Detail

Der Bezirk Lienz schrammte am Dienstag knapp an der 7-Tage-Inzidenz von 400 vorbei und lag bei 396. In Matrei in Osttirol galten bei einer Einwohnerzahl von rund 4.600 insgesamt 42 Menschen als infiziert, in Virgen waren es 24 (rund 2.200 Einwohner). Im Bezirk Imst war die 7-Tage-Inzidenz mit 183,5 deutlich niedriger als in Osttirol. In Haiming waren 44 Menschen mit dem Coronavirus infiziert (rund 5.000 Einwohner), in der 1.800 Einwohner starken Gemeinde Roppen waren 20 Menschen betroffen.

Verstärkt „britische“ Virusmutation nachgewiesen

Ausnahmen gibt es nur für Durchreisende, den Güterverkehr und für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Die Infektionsentwicklung sei „sehr dynamisch“, und man habe es dort „vermehrt mit der britischen Virusmutation zu tun“. Für die Ausreise wird ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder ein Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, nötig sein.

Keine Testpflicht für benachbarte Gemeinden

Für Virgen und Matrei in Osttirol gilt zudem, dass zwischen diesen beiden Gemeinden keine Testverpflichtung besteht, da beide Gemeinden zu einem Großteil unmittelbar zusammenhängen. Wer also von Virgen nach Matrei fährt oder umgekehrt, muss an der Gemeindegrenze keinen negativen Test mitführen. Gleiches gilt für die Gemeinden Haiming und Roppen – auch hier besteht zwischen diesen beiden Gemeinden keine Testverpflichtung.

Personen ohne Wohnsitz in den Gemeinden Haiming, Roppen, Virgen und Matrei in Osttirol, die dort vor Verlassen dieser Gemeinden positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.