Anmeldung zur Impfung am Handy
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Coronavirus

Infos zur Impfung im Bezirk Schwaz

Bis Montag, 8. März, 20.00 Uhr, können sich Menschen über 16 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz im Bezirk Schwaz haben, noch für die Covid-Impfung anmelden. Diese Vormerkung muss online erfolgen. Eine Anmeldung in einer Arztpraxis reicht nicht aus.

Durch die Impfung mit dem BioNTech/Pfizer Impfstoff soll die südafrikanischen Virusvariante im hauptbetroffenen Bezirk Schwaz zurückgedrängt werden. Impfen lassen können sich alle ab 16 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz mit Stichtag 2. März im Bezirk Schwaz gemeldet haben. Derzeit gibt es über 34.000 Vormerkungen. Allein in den vergangenen zwei Tagen haben sich laut Land über 19.000 Personen aus dem Bezirk Schwaz online angemeldet.

Auch wer bereits eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht hat, unabhängig vom Zeitpunkt, kann die Impfung erhalten. Wer sich zum Impfzeitpunkt in Quarantäne befindet oder einer Verkehrsbeschränkung unterliegt, kann nicht teilnehmen. Für diese Menschen werde ein späterer Termin gesucht, hieß es. Es soll aber eine Lösung für bettlägrige bzw. nicht mobile Menschen geben, damit auch sie an der Impfung teilhaben können, versprach das Land. Nicht anmelden darf sich, wer bereits eine Covid-Impfung erhalten hat.

Online-Vormerkung zwingend nötig

Anmeldeschluss ist Montag (8.3.2021) um 20.00 Uhr abends. Diese Anmeldung muss online über „Tirol impft“ erfolgen – in Ausnahmefällen geht es auch über die Telefonnummer 1450. In einer Arztpraxis oder einem Betrieb auf einer separat geführten Liste zu stehen, reicht nicht aus. Wer sich bereits vor einiger Zeit online auf „Tirol impft“ registriert hat, muss das jetzt nicht noch einmal tun und auch keine Änderungen mehr vornehmen, hieß es. Es werden alle Online-Vormerkungen mit Wohnort im Bezirk Schwaz berücksichtigt.

Wer sich dagegen erst jetzt erstmals online auf „Tirol impft“ vormerkt, kann bei seiner Anmeldung gleich „Öffentliche Impfstation“ und „Bezirk Schwaz – Wissenschaftliche Studie“ auswählen (siehe Screenshot unten). Der tatsächliche Impf-Ort wird dann aufgrund des eingegebenen Wohnortes automatisch zugewiesen.

Anmeldung zur Impfung im Bezirk Schwaz
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Wer sich erst jetzt online anmeldet, kann gleich die „wissenschaftliche Modellregion Bezirk Schwaz“ auswählen

Einladung per E-Mail bzw. SMS

Die Einladung zum Impf-Termin und die Information, wo dieser stattfindet, kommt per E-Mail bzw. SMS. Diesen Termin müsse man dann bestätigen, hieß es vom Land, das um Geduld bittet, da man viele Bestätigungsmails versenden müsse. Es wird geraten, auch seinen Spam-Ordner regelmäßig zu überprüfen, damit die Einladung nicht übersehen wird. Nach 48 Stunden würden alle jene, die ihre Vormerkung noch nicht bestätigt haben, eine Erinnerung erhalten. Wenn auch das nicht klappe, folge anschließend eine erneute Kontaktaufnahme. Im Anmeldeprozess seien jedenfalls zahlreiche Sicherheitsschritte eingebaut, um alle Impfanmeldungen zu berücksichtigen, wurde versichert.

Einladung zur Massenimpfung im Bezirk Schwaz
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Die Einladung zum persönlichen Impf-Termin kommt per E-Mail bzw. SMS

Automatische Zuteilung

Der Impf-Ort und der Impfzeitpunkt werden automatisch auf Basis des angegebenen Wohnortes zugewiesen. Dies kann unter Umständen nicht dem bisher ausgewählten Impfort entsprechen. Es wird gebeten, dass nach automatisch erfolgter Impf-Ort-Zuweisung selbstständig keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Neben der Einladung erhält man einen weiteren Link, mit dem man seine freiwillige Teilnahme an der Beobachtung durch die Medizinische Universität Innsbruck bestätigen kann, wenn man das möchte.

Ausfüllen des Aufklärungs- und Dokumentationsbogen Corona-Schutzimpfung
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Vor der Impfung muss der Aufklärungs- und Dokumentationsbogen ausgefüllt werden

Mitzubringen: E-Card, Impfpass und Aufklärungsbogen

Die Impfungen würden größtenteils direkt in den Gemeinden stattfinden, hieß es. Der Termin kann nicht frei gewählt werden, sondern wird zugeteilt. Zum eigentlichen Impftermin seien dann die E-Card, der Impfpass und der ausgefüllte Aufklärungsbogen mitzubringen. Für Ausnahmefälle liege dieser auch vor Ort auf. Das Land bittet, zehn Minuten vor dem Impftermin am Impf-Ort zu erscheinen.