Bienen bei Einfluglöchern
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Tiere

Meldepflicht gilt auch für Hobby-„Bauern“

Nutztiere müssen registriert werden, auch wenn man sich mit den Produkten lediglich teilweise selbst versorgen will und keine Landwirtschaft hat. Darauf weist die Stadt Innsbruck nun hin. Die Registrierung sei für die Seuchenbekämpfung wichtig.

Der Trend zur Selbstversorgung hat während der Coronavirus-Pandemie zugenommen. Auch im Stadtgebiet von Innsbruck gibt es immer mehr Hobby-Landwirtinnen und -Landwirte, die Schafe, Ziegen und Hühner halten oder einen eigenen Bienenstock im Garten haben.

Huhn
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Ein Huhn im Garten

Meldung innerhalb einer Woche ab Aufnahme

„Wir bitten die Bevölkerung dabei aber dringend darauf zu achten, ihre Tiere anzumelden“, sagte der für Gesundheit und Veterinärwesen zuständige Vizebürgermeister Johannes Anzengruber (ÖVP) in einer Aussendung. „Die Haltung von Tieren wie Hühnern oder Schweinen ist der Bezirkshauptmannschaft bzw. im Veterinärinformationssystem (VIS) binnen einer Woche ab Aufnahme der Tiere zu melden.“ Das sei nötig, damit die Behörden auf die vermehrt in Europa auftretende Schweine- und Geflügelpest schnell reagieren und die Tierhalterinnen und Tierhalter entsprechend informieren könnten.

Eier, Fleisch oder Wolle

Als landwirtschaftliche Nutztziere gelten alle Tiere, die zur Gewinnung tierischer Erzeugnisse, wie Eier, Wolle oder Häute oder auch zu anderen land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden. Dazu gehören Schweine, Schafe und Ziegen, diese müssen in Innsbruck beim Veterinärinformationssystem gemeldet werden. Kaninchen, Bienen und Geflügel (z.B. Hühner, Wachteln, Gänse) sind im Innsbrucker Referat für Veterinärwesen zu registrieren.

Elisabeth Gilhofer, Amtstierärztin vom städtischen Veterinärwesen, weist darauf hin, dass für die Haltung der Tiere grundsätzlich auch eine Ausbildung notwendig sei. Informationen können man in ihrer Behörde einholen.