Kurz nach 7.00 Uhr früh wurde die Polizei alarmiert. Ein Mann wurde auf der Europabrücke gesehen, er war im Begriff zu springen.
Wind machte Sprung sehr gefährlich
Als die Beamten eintrafen, war niemand mehr zu sehen. Man suchte 190 Meter tiefer unterhalb der Brücke und stieß auf einen Base Jumper, der mit seinem Schirm in der Baumkrone eines bereits ausgetrockneten, morschen Baumes hing. Die Berufsfeuerwehr barg den 30-Jährigen mittels Drehleiter. Die Voraussetzungen für den Sprung bezeichnete die Polizei als „lebensgefährlich“, denn es ging in der Früh der im Wipptal typische Wind. Dieser Wind hätte leicht verhindern können, dass sich der Schirm gänzlich öffnet, so die Polizei.

Verstoß gegen das Luftfahrtsgesetz
Der kurze Spaß kam dem Litauer, der im Zillertal gemeldet und als Saisonarbeiter derzeit arbeitslos ist, teuer zu stehen. Er wurde nach dem Luftfahrtgesetz angezeigt und musste 900 Euro Strafe bezahlen. In Österreich ist Base Jumpen von „Gebäuden“, wie einer Brücke, nämlich verboten. Erlaubt ist das Springen ohne Seil, aber mit einem Fallschirm, nur von einem Flugzeug aus, das sich mindestens 600 Meter über Grund befindet. Von diesem Gesetz habe er nichts gewusst, gab der Mann gegenüber der Polizei an.