Coronavirus

Behörden verbieten auch „Ausweich-Demo“

Nach dem Verbot einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung, die Samstagnachmittag in Innsbruck hätte stattfinden sollen, ist nun auch eine angekündigte „Ausweich-Veranstaltung“ untersagt worden. Aus Sicht des Stadtmagistrats sei die Veranstaltung „unzulässig“, teilte die Polizei am Freitag mit.

Ein Veranstalter aus Niederösterreich hatte einen „religiösen Andachtsmarsch“ zu Ehren von Andreas Hofer angekündigt, sagte Florian Greil, Leiter der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung der LPD Tirol, zur APA. Man ging jedoch davon aus, dass dies nur ein Umgehungsversuch für die bereits zuvor untersagte Demonstration sei. Beim Magistrat Innsbruck als Veranstaltungsbehörde wurde jedenfalls keine rechtskonforme Anmeldung erkannt, so Greil. Zudem falle der „Andachtsmarsch“ nicht unter die Ausnahmeregelung für religiöse Gemeinschaften.

Erhöhte Polizeipräsenz am Samstag in Innsbruck

Da aber nicht auszuschließen sei, dass sich trotz der Untersagung am Samstag in Innsbruck zahlreiche Personen im Innenstadtbereich einfinden werden, werde im Laufe des Tages mit erhöhter Polizeipräsenz in diesem Bereich zu rechnen sein, hieß es. In der Folge könnte es auch zu längeren Verkehrsbehinderungen und einzelnen Straßensperren kommen.

Die LPD Tirol wies neuerlich darauf hin, dass die Versammlung von der Behörde untersagt wurde und Personen, die dennoch daran teilnehmen, sich strafbar machen. Sobald eine Formierung erkennbar wird, werde man die Veranstaltung deshalb „nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit“ auflösen, sagte Greil.

Kritik an Untersagung der Demo

Die bereits am Mittwoch verlautbarte Untersagung der ursprünglichen Demonstration hatte zu teils heftiger Kritik mehrere Tiroler Oppositionsparteien geführt. „Die Untersagung der Kundgebung ist verfassungsrechtlich nicht tragbar, dies sollte auch die Exekutive wissen“, erklärte etwa FPÖ-Landesparteiobmann Markus Abwerzger. Auch die Liste Fritz hatte sich der Kritik angeschlossen: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dürfe nicht von der Gesinnung der Entscheidungsträger abhängen.

Es handle sich um einen massiven Eingriff in die verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte der Bürger, sagte LAbg. Markus Sint. Die Erfahrungen von letzter Woche in Wien hätten gezeigt, „dass es sich die Bevölkerung nicht nehmen lässt, ihren Unmut über die Corona-Politik der Bundesregierung öffentlich zum Ausdruck zu bringen“, erklärte wiederum NEOS Abg. Johannes Margreiter. „Demoverbot hin oder her. Umso unverständlicher ist es, dass der Bevölkerung nun auch in Tirol das verfassungsgesetzliche gewährleistete Recht zu demonstrieren vorenthalten wird,“ kritisierte der pinke Justizsprecher.