Chronik

Demonstration in Innsbruck wurde verboten

Die Polizei hat eine geplante Demonstration gegen Regierungsmaßnahmen im Vorfeld verboten. Die Kundgebung hätte am Samstag am Landhausplatz in Innsbruck stattfinden sollen. Sie sei aus epidemiologischen Gründen nicht zu verantworten, hieß es von der Behörde.

Die fristgerecht bei der Sicherheitsbehörde angezeigte Versammlung zum Thema „Friede, Freiheit, Souveränität – Regierungsmaßnahmen“, die am Samstag ab 15.00 Uhr am Innsbrucker Landhausplatz hätte stattfinden sollen, wurde von der Sicherheits- und verwaltungspolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion Tirol behördlich untersagt. Von den Anmeldern war ein Demonstrationsmarsch durch Innsbruck beabsichtigt.

Zu große Ansteckungsgefahr

Wegen der massiven Teilnehmermobilisierung vor allem auf unterschiedlichsten Social-Media-Kanälen sei mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 Personen aus verschiedenen Bundesländern zu rechnen. Aufgrund der amtsärztlichen Stellungnahme des Stadtmagistrats Innsbruck sei die Abhaltung von mobilen Großversammlungen epidemiologisch nicht zu verantworten. Dieser Einschätzung schloss sich die Sicherheitsbehörde an, weshalb die geplante Versammlung zum Schutz der Gesundheit anderer untersagt wurde.

Rechtsmittel sind noch möglich

Dem Anmelder stehe es nun offen, ein Rechtsmittel einzubringen, dem allerdings keine aufschiebende Wirkung zukommt. Im Falle einer solchen Beschwerde entscheidet das Landesverwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Untersagung.

Hohe Strafen bei Nichtbeachtung

Die Teilnahme an einer untersagten Demonstration wird von der LPD Tirol mit bis zu 720 Euro nach den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes bestraft. Darüber hinaus machen sich die Teilnehmer nach der 4. Covid- Schutzmaßnahmen-Verordnung strafbar, da das Zusammentreffen von mehr als vier Personen aus mehr als zwei Haushalten verboten ist. Der Strafrahmen beträgt hier bis zu 1.450 Euro, teilte die Polizei in einer Aussendung vom Mittwochabend mit.

Die Teilnahme von Eltern samt Kindern an einer untersagten Demonstration stelle eine Gefährdung des Kindeswohles dar, sodass ein Bericht an die Jugendwohlfahrtsbehörde erstattet werde, hieß es weiter.