Einsame Bewohnerin im Altenheim
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Coronavirus

Land verschärft CoV-Maßnahmen in Heimen

Zumindest bis Ende Februar gelten in den Tiroler Altenwohn- und Pflegeheimen verschärfte Covid-Bestimmungen. Das Land hat eine Verordnung erlassen, die bereits diesen Samstag in Kraft tritt. Besonders im Blick ist dabei der Bezirk Schwaz.

Per Verordnung schreibt das Land Tirol vor, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Einrichtungen des Bezirks Schwaz, der von der südafrikanischen Coronavirus-Mutation hauptbetroffen ist, künftig tägliche PCR-Testungen angeboten werden. Die Bundesverordnung hatte bisher Testangebote im Abstand von zumindest sieben Tagen vorgesehen.

In allen Tiroler Altenwohn- und Pflegeheimen müssen den Bewohnern zudem PCR-Testungen angeboten werden, wenn sie das Heim für eine Zusammenkunft mit Bezugspersonen für mehr als sechs Stunden verlassen haben, spätestens jedoch am Tag nach ihrer Rückkehr in das Heim.

Verschärfte Bestimmungen auch für das Personal

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ehrenamtliche wird das in der Bundesverordnung festgeschriebene Intervall der Testverpflichtung per Landesverordnung von drei auf zwei Tage verkürzt. Damit ist das Betreten der Einrichtungen nur mit einem negativen Coronavirus-Testergebnis möglich, das maximal 48 Stunden anstelle der bisher geltenden 72 Stunden alt sein darf. Die FFP2-Maskenpflicht gilt zudem künftig beim Kontakt mit allen anderen Personen in der Einrichtung und nicht nur mit Bewohnern.

Außerdem müssen die Träger der Heime ihre Präventionskonzepte hinsichtlich der Hygienemaßnahmen ergänzen. So wird auch bei Betreuungsangeboten für Heimbewohner die Gruppengröße auf maximal fünf Personen beschränkt. Stationsübergreifende Betreuungsangebote sollen zudem bestmöglich vermieden werden.

Maßnahmen trotz vielfach erfolgter Impfung

Die zunehmende Ausbreitung von Mutationsfällen in Tirol mache es trotz bereits vielfach erfolgter Covid-19 Schutzimpfungen notwendig, auch in den Tiroler Altenwohn- und Pflegeheimen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, heißt es vom Obmann der Arbeitsgemeinschaft Tiroler Altenheime Robert Kaufmann. Der Fokus liege dabei insbesondere auf den Pflegeheimen im Bezirk Schwaz. Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen sollten es möglich machen, die gefährliche Südafrika-Mutation bestmöglich aus den Tiroler Pflegeheimen fernzuhalten, so Kaufmann.