Grenzkontrollen
Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger
Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger
Coronavirus

Deutschland beschränkt Einreise aus Tirol

Nach der Ausbreitung des mutierten Coronavirus hat die deutsche Regierung Tirol als Mutationsgebiet eingestuft. Das teilte der Sprecher des deutschen Innenministeriums deutschen Medien am Donnerstagabend mit. Für die Einreise benötigt man ab Sonntag einen negativen Test.

Innenminister Horst Seehofer habe entschieden, ab Sonntag neben den seit der Flüchtlingskrise bestehenden Binnengrenzkontrollen zu Österreich auch an den Grenzen zum Nachbarland Tschechien vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen, hieß es in der der APA vorliegenden Mitteilung an Journalisten. Einreisen darf dann nur, wer einen negativen Corona-Test vorlegen kann. Alle anderen können zurückgewiesen werden.

Grenzkontrollen sollen Viruseintrag verhindern

Die deutsche Regierung stimme sich derzeit mit allen beteiligten Partnern ab, „insbesondere zu etwaigen Ausnahmetatbeständen und wird hierüber zeitnah informieren“, schreibt das deutsche Innenministerium weiter. Die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen sei erforderlich, um den Viruseintrag nach Deutschland möglichst zu unterbinden.

Das Auswärtige Amt in Berlin verwies auf APA-Anfrage nur auf die bekannten Kriterien zur Einstufung von Virusmutationsgebieten bzw. Hochrisikogebieten. Die Liste dieser Regionen wird wöchentlich aktualisiert und im Regelfall am Freitagvormittag veröffentlicht.

Vorstoß aus Bayern

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hatte am Nachmittag die Einstufung Tirols und Tschechiens als Mutationsgebiete gefordert.

Bisher sind Großbritannien, Portugal, Irland, Brasilien und Südafrika in Deutschland als Mutationsgebiete eingestuft, weil in diesen Ländern mutierte Coronavirus-Varianten stark verbreitet sind. Aus den bereits festgelegten Mutationsgebieten im Ausland, für die ein Beförderungsverbot nach Deutschland gilt, dürfen derzeit fast nur noch Deutsche und Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland einreisen. Außerdem gibt es Sonderregeln für medizinisches Personal, Transit-Passagiere und den Warenverkehr.