Kontrolle der neuen Einreiseregeln am Grenzübergang Klingenbach
ORF/Dorottya Kelemen
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Verkehr

Die Regeln für die Ausreise aus Tirol ab Freitag

Ab Freitag 0.00 Uhr tritt die neue Covid-19-Verordnung für Tirol in Kraft. Vorerst zehn Tage lang braucht es dann bei der Ausreise aus Tirol einen negativen CoV-Test. Es gibt allerdings Ausnahmen. Skifahren bleibt zunächst noch ohne Test möglich.

Prinzipiell gilt: Wer Tirol verlassen will – auch Pendlerinnen und Pendler – braucht ab Freitag einen negativen Antigen- oder PCR-Test. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Selbsttests sind nicht gültig, Tests von Screening-Straßen, Teststationen, Arztpraxen und Apotheken schon. Die Verordnung gilt zehn Tage lang bis einschließlich Sonntag, den 21. Februar. Bei einem Verstoß drohen Strafen von bis zu 1.450 Euro.

Vier Mobile Test-Teams

Die Tiroler Polizei und das Bundesheer kontrollieren insgesamt 26 Grenzübergänge, sechs davon innerhalb von Österreich. Außerdem soll es auch Kontrollen in Zügen und am Innsbrucker Flughafen geben. Mindestens 1.000 Einsatzkräfte werden seitens Polizei und Bundesheer für die umfangreichen Kontrollen aufgeboten. Für Betroffene, die keinen negativen Test mitführen, sind in Waidring, Hochfilzen, am Pass Thurn und bei Pettneu am Arlberg zudem mobile Test-Teams des Bundesheers unterwegs.

Neben Regeln für die Ausreise gibt es auch Einschränkungen bei der Einreise: Diese ist nach Österreich ist nur aus bestimmten Gründen möglich. Es braucht ein Einreiseformular und einen negativen Test. Eigene Einreiseregeln haben auch Tirols Nachbarländer Deutschland, Schweiz und Italien.

Nicht jeder braucht negativen Test

Nicht alle, die Tirol verlassen, müssen ab Freitag zwingend einen negativen Test vorweisen können: Ausgenommen ist die Ausreise aus Osttirol, der Exklave Jungholz und der Hinterriß, die nur von Deutschland aus erreichbar ist. Auch Kinder unter zehn Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Für durch Tirol durchreisende Pkw-Insassen werden bei der Einreisekontrolle Durchfahrtsbestätigungen ausgestellt, die bei der Ausreise vorgewiesen werden müssen. Negativen Test braucht es hier keinen. Ausgenommen ist auch, wer zum Tanken oder für eine Toilettenpause anhält. Solche „Notstopps“ sind glaubhaft nachzuweisen, heißt es – etwa durch einen Tankstellen-Beleg. Berufskraftfahrerinnen und -fahrer im Güterverkehr dürfen ebenfalls ohne negativen Test aus Tirol ausreisen – eine Ausnahme, die das Transitforum am Donnerstag scharf kritisierte. Der Schwerverkehr durch Tirol bleibt damit von den neuen Auflagen unbehelligt.

Gemeinde Jungholz
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Für die Gemeinde Jungholz – aber auch für Osttirol und Hinterriß – gilt die neue Verordnung nicht

Österreichweite Bestimmungen bleiben gültig

Die Lockerungen beim Handel und körpernahen Dienstleistern bleiben in Tirol auch ab Freitag weiter in Kraft. Einkaufen oder ein Friseurbesuch sind – unter Einhaltung der jeweiligen Covid-Bestimmungen – also weiter möglich. Wie in Restösterreich gelten aber nachts zwischen 20.00 und 6.00 Uhr eine Ausgangsbeschränkungen. Tagsüber zwischen 6.00 und 20.00 Uhr dürfen sich derzeit maximal zwei Haushalte treffen, insgesamt höchstens vier Erwachsene mit ihren aufsichtspflichtigen Kindern.

Skifahren noch ohne Test möglich

Bezüglich der angekündigten Testpflicht für die Tiroler Seilbahnen gibt es noch keine Verordnung. Skifahren ist in Tirol daher vorerst weiter ohne negativen Test möglich. Das Land erklärte am Donnerstagvormittag gegenüber ORF Tirol, dass man hier gerade in Ausarbeitung und Abstimmung mit dem Bund sei. Sobald die Verordnung vorliege, werde die Bevölkerung über die neuen Bestimmungen informiert. Bis dahin gilt aber weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in Seilbahnen sowie das Einhalten der vorgeschriebenen Mindestabstände.