Tirol Innsbruck
APA/EXPA/Erich Spiess
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Coronavirus

Ausreise aus Tirol nur mit CoV-Test möglich

Ab Freitag ist eine Ausreise aus Tirol nur noch mit einem gültigen negativen CoV-Test möglich. Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Diese Maßnahme gilt laut Bund befristet für zehn Tage. Osttirol ist von dieser Maßnahme ausgenommen.

Bei einer Pressekonferenz verkündete am Dienstag Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), dass Tirol ab Freitag für zehn Tage zur Sperrzone wird. Von Reisen nach Tirol wurde abgeraten. Die Mobilität nach und aus Tirol sollte möglichst eingeschränkt werden, so Kurz. Dazu gebe es ein Einvernehmen zwischen Bund und Land, sagte der Tiroler Landeshauptmann Güther Platter (ÖVP) – mehr dazu in Geteilte Meinungen zu Ausreisetests. Wer in den vergangenen Tagen aus Tirol ausgereist ist, soll einen CoV-Test machen, appellierte der Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Die Grünen).

Test bei Ausreise laut Bund rechtlich gedeckt

Wer ab Freitag aus Tirol ausreist, muss ein negatives Testergebniss vorweisen. Diese Maßnahme gelte befristet für zehn Tage und zwar nur für Nordtirol. Osttirol und auch Kinder unter 10 sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testpflicht bei der Ausreise aus Tirol gilt auch bei der reinen Durchreise durch das Bundesland, wie es auf Nachfrage aus dem Kanzleramt zur APA hieß; auch Anschober bestätigte diese Vorgabe. Die Testpflicht bei der Ausreise ist laut dem Gesundheitsminister rechtlich gedeckt, da die Maßnahme auf das Covid19-Maßnahmengesetz aufbaue.

Kurz begründete die Maßnahme damit, dass vor allem der Impfstoff von Astra Zeneca bei der südafrikanischen Variante eine deutlich geringere Wirksamkeit zeige. Es müsse alles getan werden, um die Ausbreitung dieser vor allem im Bezirk Schwaz auftretenden Variante in Tirol und auf andere Teile Österreichs zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen. Die Maßnahme sei mit der Tiroler Landesregierung abgesprochen, so Kurz. Festzuhalten sei: „Es ist niemand schuld daran, dass es Mutationen gibt.“

Kontrollen auf Straßen angekündigt

Bundesstraßen und Landesstraßen werden laut Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) künftig dementsprechend kontrolliert. Circa 1.000 Beamte werden im Einsatz sein. Wer sich nicht an die Testpflicht hält, muss laut Innenminister mit einer Strafe von bis zu 1.450 Euro rechnen. Bei den Kontrollen soll die Tiroler Polizei vom Bundesheer und Polizistinnen und Polizisten aus Vorarlberg und Salzburg unterstützt werden, hieß es.

Tirol weitet Testangebot aus

Im Tiroler Bezirk Schwaz, in dem die südafrikanische Coronavirus-Variante verstärkt aufgetreten war, werden seit Freitag flächendeckende PCR-Tests angeboten. Dabei wurden bis Dienstagabend 4.800 Tests durchgeführt, wobei 14 ein positives Ergebnis hervorbrachten. Das Land kündigte an, die Testungen im Bezirk weiter zu intensivieren und weitet das Testangebot aus. Künftig sind PCR-Tests in Stans, Fügen und Zell am Ziller möglich, in Mayrhofen gibt es weiterhin Antigen-Tests.

Bis 21. Februar sollen die PCR-Tests nun angeboten werden, wobei bei der Kontaktnachverfolgung nicht nur K1-Personen mittels PCR-Test abgestrichen werden, sondern auch K2-Personen. Die PCR-Tests kommen nun deshalb zum Einsatz, um schneller das „für weitere Analysen notwendige Probenmaterial“ zur Verfügung zu haben, sagte Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes.