Peter Bußjäger, Uni-Professor am Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in Innsbruck, hatte bereits vor einigen Tagen die Rechtsverbindlichkeit einer solchen Maßnahme infrage gestellt: „Du kannst immer warnen. Man warnt ja vor Lawinen auch. Warnst halt vor Tirolern. Die Frage ist, ob man Rechtswirkungen damit verknüpfen kann. So eine Art ‚Einreiseverordnung‘ ins Bundesland. Nein, da sehe ich eigentlich keine Grundlage“, meinte er auf Twitter.
„Rechtlich ist das genau gar nichts“
Mit Kritik an der Maßnahme hielt sich der Verwaltungsjurist Karl Stöger im Gespräch mit der APA nicht zurück. Es handle sich bei der Reisewarnung lediglich um eine Empfehlung. Außerdem sprach er von einem „Akt politischer Verzweiflung“. Laut Stöger hätte die Regierung dann eine rechtliche Verbindlichkeit erwirken können, wenn die Schritte auf dem Covid-19-Maßnahmengesetz basieren würden.
Darunter fallen Verkehrsbeschränkungen, wie sie im Falle Tirols schon einmal gegolten haben. Effektiv seien Restriktionen nämlich nur dann, wenn Verbindungslinien konsequent unterbrochen würden. „Es ist eine Frage des politischen Willens“, merkte Stöger dazu an.